Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, besteht die Möglichkeit eines so genannten Schutzschirmverfahrens. Der Vorteil für das Unternehmen: Die maximale Handlungsfreiheit bleibt auch nach Stellung des Insolvenzantrages bestehen.

Üblicherweise wird ansonsten bei Stellung eines Insolvenzantrages durch das Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Schuldner in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt.

Für den GVS hat das Amtsgericht Hagen Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer zum vorläufigen Sachverwalter bestellt.

Er werde als „verlängerter Arm“ des Gerichts das Verfahren und die Geschäftsleitung begleiten, heißt es beim GVS.