Der Regionalplan stellt den Rahmen für die gemeindeübergreifende räumliche Entwicklung auf der Ebene der Regierungsbezirke bzw. des Gebietes des Regionalverbandes Ruhr für die nächsten 15 Jahre dar.

Darin sind Ziele formuliert, die für die Städte wie Genehmigungsbehörden verbindlich sind, so der RVR.