Wetter. . Der Stadtentwicklungsausschuss in Wetter hat den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schwelmer Straße auf den Weg gebracht. Damit geht es am Stork in eine neue Runde.
- Gutachten im Ausschuss vorgestellt
- Lärmgrenzen sollen eingehalten werden
- Auch Verkehrsströme sollen problemlos laufen
„Alter Wein in neuen Schläuchen“, so nennen die Grünen das geplante Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Schwelmer Straße“, das den gescheiterten Bebauungsplan Nr. 60, „Gewerbegebiet Am Stork“ ersetzen soll. Erwartungsgemäß stimmten sie im Stadtentwicklungsausschuss also ebenso wie die Bürger für Wetter (BfW) und die CDU der Öffentlichen Auslegung des neuen Bebauungsplans nicht zu. Vergeblich, SPD und FDP bringen eine Stimme mehr mit.
Auch wenn sich der Name des geplanten Gewerbegebietes geändert hat, die Rahmenbedingungen sind beinahe gleich. Auf einer Gesamtfläche von 19,9 Hektar sollen 12 Hektar Baufläche geschaffen werden. Der Grund: Wetter hat keine eigenen Gewerbefläche mehr, die vermarktet werden können. Die vorhandenen ehemaligen Brachen (Knorr-Bremse, Reme) sind reaktiviert, weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. „Schon bei der Planung des Storks war klar, dass uns Flächen fehlen“, so Birgit Gräfen-Loer, Fachdienstleiterin Stadtentwicklung. Bei der Aufstellung des Regionalplanes in der jüngsten Vergangenheit sei ein weiterer Handlungsbedarf in Höhe von 11,2 Hektar für die Stadt Wetter ermittelt worden. Zusätzlich zur Fläche am Stork.
Gutachten nur mündlich präsentiert
Und die Stadt will handeln, schnell. Was von den Grünen als hastig bezeichnet wird – Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die neuen Gutachten wurden erst im Ausschuss vorgestellt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme nicht vorgelegt – sieht Fachbereichsleiter Manfred Sell als folgerichtig an. „Dass wir in einem Verfahren, das nun über zehn Jahre dauert, schnell handeln, kann man uns nicht vorwerfen.“
Drei Gutachter stellten schließlich ihre überarbeiteten Stellungnahmen zum Projekt vor. Beim Thema Lärm sieht Rolf Erbau-Röschel vom Ingenieurbüro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz keine übermäßigen Belastungen für die umliegenden Wohngebiete und Häuser durch die Emissionen der künftigen Gewerbebetriebe. Entsprechende Grenzwerte könnten eingehalten werden. Dabei wird der Gewerbelärm gesondert vom Verkehrslärm betrachtet. Der wirke durch die A1 auch auf die künftigen Nutzer des Gewerbegebietes ein. „Wir werden an einigen Stellen Lärmschutz für das Gewerbe brauchen“, so Erbau-Röschel.
Keine Bedenken hat auch der Verkehrsgutachter, der für seine Betrachtung eine eigene Verkehrszählung organisierte, da die neuen Landeszahlen noch nicht vorliegen. Am Freitag, 11. März 2016, wurde von 12 bis 19 Uhr an unterschiedlichen Stellen gezählt und dann nach normierten Verfahren hochgerechnet. Das Fazit: Die bestehenden Kreisverkehre an der Vogelsanger Straße können der Verkehrszunahme von erwartet 280 Fahrzeugen pro Stunde, die das Gewerbegebiet ansteuern bzw. verlassen, verkraften. „Hier gibt es jetzt keine Probleme und auch in Zukunft nicht“, so Gutachter Jürgen Kühnert. Lediglich die Einmündungen der Köhlerstraße wie der Grünewalderstraße sieht der Gutachter kritisch. Vor allem für die Linksabbieger. Die Einfädelspur an der Köhlerstraße habe aber positive Effekte gezeigt, so dass ähnliches auch für die Grünewalderstraße geplant werden könne.
Naherholung weiter möglich
Beim Thema Natur spielte die Frage, ob ein Eingriff „erheblich“ oder „nicht erheblich“ ist, eine tragende Rolle. Gutachter Norbert Schauerte-Lüke bewertete in den meisten Fällen die Veränderungen, die durch die Bebauung der Ackerflächen am Stork und die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen nötig werden, als „nicht erheblich“ an, weil sie zum Teil durch Aufwertungen des Umfeldes ausgeglichen würden. Die bislang im Plangebiet enthaltene Waldfläche, die das neue Gewerbegebiet vom Berufsbildungswerk trennt, ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans. Lediglich in Randbereichen wird dort eingegriffen. Das schutzwürdige Kulturgut „Kohlenbahn“ ist damit außen vor, ebenso wie ein Bereich, in dem bei der ersten Planung eine seltene Amphibienart vermutet worden war. Die ist inzwischen verschwunden, und die Fläche kann als Ausgleichsfläche für die Anpflanzung von Mischwald genutzt werden.
Schutzwürdigen Boden sieht das Gutachten entlang der Bachläufe, die aber durch das Gewerbe nicht berührt würden. Die Auswirkungen der großflächigen Versiegelung würden durch die Versickerung in einem Regenrückhaltebecken gemindert und durch die Verbesserung der Waldqualität ausgeglichen. Was den Erholungswert des Gebietes angeht, sieht der Gutachter auch nur geringe Beeinträchtigungen, da schon jetzt erheblicher Verkehrslärm vorhanden sei und die Planung einen begrünten Fuß- und Radweg durch den Gewerbepark vorsehe. „Die Nutzung zur Naherholung bleibt also bestehen.“