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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Abrechnungspraxis des THW moniert und kritisiert, dass das THW zu selten seine Auslagen gegenüber den anfordernden Stellen wie Feuerwehr und Polizei geltend mache. „Ich begrüße, dass der Innenausschuss einstimmig die Kritik des Bundesrechnungshofes zurückgewiesen hat. Die Einsatzfähigkeit des THW zu erhalten, ist ureigenes Interesse des Bundes. Auf Anregung der SPD-Bundestagsfraktion haben die Obleute der Fraktionen beschlossen, dem Haushaltsausschuss und dem Bundesrechnungshof ein gemeinsames Schreiben zukommen zu lassen, in dem sie die Praxis des THW unterstützen“, so der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack.

Im Katastrophenfall vorbereitet sein

Auch wenn das THW nach dem Amtshilfeprinzip das Recht habe, seine Kosten gegenüber Feuerwehren, Polizei oder Gemeinden in Rechnung zu stellen, so widerspreche dies dem Einsatzauftrag des THW. „Die Helferinnen und Helfer benötigen Einsatzpraxis, um als Zivilschutzorganisation des Bundes im Katastrophenfall vorbereitet zu sein. Somit liegen die durch den Verzicht auf Kostenerstattung dem Bund entstehenden Ausgaben im ureigenen Interesse unseres Landes“, erklärt Kapschack.