Herdecke. . Wie von der Stadt Herdecke verlangt, muss ein Werbeschild der Firma Siepmann an der Wittener Landstraße niedriger sein als zuvor.

Hier die Sicht der Verwaltung, dort die Interessen einer Firma: Das löst schon mal Konflikte aus. Die Stadt Herdecke hatte dem Familienunternehmen Siepmann das erneute Aufstellen eines Werbeschilds an der Wittener Landstraße untersagt, da dieses zu hoch sei. Da einige Gespräche keine Lösung brachten, musste sich ein Richter die Situation vor Ort anschauen – und gab der Stadt Recht. Mit einem neuen Bauantrag soll es aber bald eine Lösung geben. „Ein harter Kampf“, wie Bauamtsleiter Daniel Matißik mit Verweis auf rechtliche Feinheiten sagt.

Der Reihe nach: Seit 1976 hatte das meterhohe Schild auf das Gartencenter Siepmann, das unter einer Kurve liegt, aufmerksam gemacht. Dann riss im März 2015 das Sturmtief namens Niklas die genehmigte Werbebotschaft um. Nach der Sicherung seitens der Feuerwehr wollte die Geschäftsführung den elf Meter hohen Masten wieder aufstellen, doch die Stadt lehnte den Antrag am 26. Januar ab. Denn: Der ab 2006 gültige Bebauungsplan lasse eine Konstruktion in der alten Höhe nicht mehr zu, da der Blick von dort oben ins Tal nicht beeinträchtigt werden soll. Demnach soll das Schild nicht über die Unterkante der Wittener Landstraße hinausragen. Nach der Notsituation durch den Sturm entfalle auch das Argument Bestandsschutz. Gegen diesen negativen Bescheid klagte die Firma.

237 Meter über dem Meeresspiegel

Zwischenzeitlich hatte Matißik vorgeschlagen, ein 3,5 Meter kleineres Schild aufzustellen. Das entspreche auch jener Höhe eines mal an der Stelle angedachten Gewächshauses. Zur Klärung kam Anfang Juni ein Vertreter des Verwaltungsgerichts. Bei dem Ortstermin mit diesem so genannten Berichterstatter stimmte die Siepmann-Geschäftsführung dem Angebot zu, eine Werbeanlage in einer Höhe von maximal 7,50 Meter aufzustellen. Wer es genau wissen möchte: Das entspricht der im Bebauungsplan festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhe von 237 Metern über dem Meeresspiegel.

Die Firma zog die Klage zurück und reichte einen neuen Bauantrag ein. Diesen könne die Stadt genehmigen, teilte Matißik mit, wobei dem auch der Landesbetrieb Straßen-NRW noch zustimmen muss.

Auch die grundsätzliche Sichtbarkeit der Firma Siepmann blieb in der Zeit ein Thema. Da sich das Verkaufsgebäude in einer Senke befindet und nicht ganz einfach über die Straße Am Knapp erreichbar sei, wäre ein gut sichtbarer Hinweis auf das Gartencenter wichtig, argumentierte die Geschäftsführung und bat um ein verkehrslenkendes Schild einige Meter unterhalb des Betriebs auf der Wittener Landstraße. Sowohl die Stadt als auch Straßen-NRW lehnten diesen so genannten Vorwegweiser nach einem Ortstermin aber ab. Für Kunden, die von unten zu dem Unternehmen wollen, reiche der Hinweis direkt am Abzweig. Zudem handele es sich auch nicht um ein Gewerbegebiet, das entsprechend frühzeitig auszuschildern sei.

Während die Firmenleitung von Siepmann nach ihren Ausführungen Ende 2015 die Entwicklungen auf Anfrage nun nicht mehr kommentieren wollte, sprach Matißik von einigen „Klimmzügen“, die in diesem Fall anstanden. Ohne den Sturm wäre das wohl nicht passiert.