Wetter. Weil sein künftiger Schwiegersohn ihm nicht passte, schlug ein 44-jähriger Wetteraner auf seine Tochter (19) ein und würgte sie, bis ihr schwarz vor Augen wurde.

Der Mann, den sich seine Tochter ausgesucht hatte, passte einem Wetteraner (44) nicht im Geringsten. Als er mit Worten nichts mehr ausrichten konnte, versuchte er es mit Gewalt. Er schlug auf die junge Frau ein und würgte sie massiv. Verhindern konnte er die Hochzeit damit nicht. Es kam zum Bruch zwischen Tochter und Vater. Auch musste der sich jetzt wegen Körperverletzung verantworten.

Schläge gab’s auch schon früher

Der Streit zwischen Vater und Tochter eskalierte am späten Nachmittag des 19. November. Auf der Wasserstraße drosch der Wetteraner mit Fäusten auf die 19-Jährige ein, zog sie an den Haaren, zerrte sie in sein Auto und würgte sie, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Später befanden sich in den Augen der jungen Frau die dafür typischen Einblutungen. Auch kämpfte sie lange mit Schmerzen. Ihr Freund, mittlerweile Ehemann, erfuhr über SMS von dem Vorfall. Er verständigte die Polizei. Beamte holten die 19-Jährige wenig später aus der elterlichen Wohnung. Und dorthin kehrte sie anschließend nie wieder zurück.

In der Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht schilderte der 44-Jährige die Ereignisse des Novembertages jetzt anders. Zwar stellte er seine Aversion gegen den Mann seiner Tochter nicht in Abrede, die gezielten Angriffe jedoch sehr wohl. „Wenn Du heiratest, möchte ich nichts mehr mit Dir zu tun haben“, habe er ihr an dem Nachmittag gesagt, als er sie vom Bahnhof abgeholt habe. Daraufhin sei sie förmlich ausgerastet, habe ihm mit einem Gegenstand auf den Kopf gehauen. Er habe sie gepackt, um sie zu beruhigen und als sie gesagt habe, dass sie keine Luft bekomme, habe er sie sofort losgelassen. „Wenn ich sie etwas grob behandelt habe, dann tut mir das leid.“ Aber ins Auto gezerrt, geschlagen und gewürgt habe er sie nicht. „So etwas würde ich im Leben nicht machen.“

Seine Tochter sah das anders. Sie bestätigte die Vorwürfe und erinnerte sich, dass er sie, als er sie gewürgt habe, gefragt habe: „Wirst Du ihn verlassen?“ Aber in der Situation hätte sie gar nicht antworten können, selbst wenn sie es gewollt hätte. Schon früher, so bestätigte sie auf Nachfrage des Gerichts, habe er sie geschlagen. Doch das sei nicht so schlimm gewesen, und er habe es immer bereut. „Aber das fand ich jetzt zu extrem“, begründete sie die Anzeige gegen ihren Vater.

Zehn Monate Haft auf Bewährung

Nicht weniger eindrucksvoll und fast ebenso bedrückend wirkten die Angaben eines Polizeibeamten, der die 19-Jährige aus der Wohnung holte. Selbst er, der reichlich Diensterfahrung mitbrachte und nicht den Anschein machte, sich schnell beeindrucken zu lassen, wirkte aufgewühlt. Er wurde Zeuge, wie die junge Frau emotional zusammenbrach, als er und seine Kollegin alleine mit ihr sprachen. Sie sei davon ausgegangen, dass ihr Vater sie töten werde. Als sie den Schal abnahmen, sah er Würgemale und entdeckte die Einblutungen in den Augen. Er forderte den Mann auf, künftig die Finger von seiner Tochter zu lassen und erhielt offenbar eine verstörende Antwort.

Der 44-Jährige, so erinnerte sich der Polizist, habe gesagt, dass er intelligent genug sei, so etwas von Dritten machen zu lassen. Er zwang den Vater zur Herausgabe des Personalausweises seiner Tochter. Der mokierte sich nun im Gerichtssaal, dass sie nur alle Pässe an einer Stelle deponiert hätten und wehrte sich damit gegen den Verdacht, die junge Frau am Verlassen der Wohnung gehindert zu haben. Der Beamte parierte prompt und wies den Angeklagten darauf hin, dass jeder erwachsene Mensch in Deutschland frei sei und gehen könne, wohin er wolle. Das stehe im Grundgesetz.

Der 44-jährige Wetteraner, der bis zu dem Vorfall strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, wurde letztlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, 100 Sozialstunden und 600 Euro Geldbuße zu Gunsten des Hagener Frauenhauses verurteilt. Nach der Beweisaufnahme, so Richter Christian Potthast, stehe völlig außer Frage, dass sich der Vorfall genauso abgespielt habe, wie von der Geschädigten geschildert. Der Angeklagte habe seine Tochter fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. „Das ist eine das Leben gefährdende Maßnahme. Sie können von Glück sagen, dass bei Ihrer Tochter keine bleibenden Schäden zurückgeblieben sind. Ihnen ist die Sicherung durchgebrannt. Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Jemand seine Tochter auf die Art und Weise angreift. Das geht nicht.“ Vielmehr könne sich der Wetteraner, in dessen Haushalt noch eine jüngere Tochter lebt, auf eine Überprüfung des Jugendamtes einstellen.