Wetter. Weil er sich von seinem Kumpel unter Druck gesetzt fühlte, will ein Hagener in Wetter einen Diebstahl begangen haben. Er hatte zudem zwei Messer in der Tasche.

Was ein mit drei gestohlenen Lufterfrischern, zwei Maniküresets und Süßigkeiten für insgesamt 48,81 Euro wollte, konnte der Dieb gestern im Amtsgericht Wetter nicht erklären. Dass er gestohlen hatte, gab der Hagener sofort zu. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Monaten Haft auf Bewährung – wegen Diebstahls mit Waffen. Grund dafür waren zwei sehr scharfe Messer die sich am Tattag, dem 22. April vergangenen Jahres, während seines Einkaufs in einem Supermarkt in Wetter in der Jackentasche des Angeklagten befanden.

Er sei mit einem anderen Mann unterwegs gewesen, so der Hagener. Zunächst gab er an, seinen Begleiter nur flüchtig zu kennen. Davon wich der 24-Jährige aber nach eindringlichen Nachfragen des Gerichts ab, räumte ein, den Namen des Mannes zu wissen, ihn jedoch nicht verraten zu wollen. Besagter Kumpel habe ihn im Supermarkt dazu aufgefordert, die Gegenstände einfach einzustecken. „Ich habe mich von ihm unter Druck gesetzt gefühlt“, erläuterte der Angeklagte den Grund für den Diebstahl. Nachdem er seine eigenen Sachen bezahlt hatte, sei ein Ladendetektiv auf ihn zugekommen und habe ihn festgehalten. Aus Panik habe er sich aus seiner Jacke geschält und sei geflohen, später aber zurückgekehrt, um sich zu stellen.

Messer in der Tasche

Bezüglich der beiden Messer gab der 24-Jährige an, sie noch von der Arbeit in der Tasche gehabt zu haben. Ein Umstand, der genügte, um aus dem einfachen Diebstahl einen Diebstahl mit Waffen werden zu lassen. Laut Rechtsprechung zählten mitgeführte Taschenmesser zu Alltagsgegenständen und gelten damit nicht als Waffe. Bei den Arbeitsgeräten sei der Sachverhalt jedoch anders, erklärte der Richter. Mit verlassen der Arbeitsstätte zählten sie nicht zu Alltagsgegenständen. Eine Verwendungsabsicht sei für das Erfüllen des Straftatbestands nicht von Bedeutung, so der Vorsitzende. In der Vergangenheit hatte der Hagener bereits wegen Unterschlagung, Diebstahls und Hehlerei vor Gericht gestanden. Inzwischen sei er Vater geworden, wolle bald mit der Kindsmutter zusammenziehen. Lebensumstände, die den Richter dazu veranlassten, zugunsten des Mannes eine positive Sozialprognose zu sehen und sich damit für die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung auszusprechen. Als Auflage muss der 24-Jährige 400 Euro an die Staatskasse zahlen.