Wetter. . Obwohl er nach einem Unfall in Wetter angeblich zum Ort des Geschehens zurückkehrte, kassierte ein 67-jähriger Hagener jetzt eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.

Beim Abbiegen von der König- auf die Kaiserstraße in Wetter hatte der Fahrer eines Transporters ein anderes Auto gestreift und dabei einen von der Polizei auf 800 Euro geschätzten Schaden verursacht. Anstatt sich um den Unfall zu kümmern, war der Mann geflohen. Jetzt fand sich der 67-Jährige dafür vor dem Amtsgericht Wetter wieder.

Dort erklärte der Hagener, dass er den Unfall gar nicht selbst bemerkt habe. Seine Frau, die mit im Wagen saß, habe ihn auf ein Geräusch aufmerksam gemacht. Daraufhin sei er zunächst etwa 200 Meter weiter gefahren und habe sein Fahrzeug dann in Augenschein genommen. Tatsächlich habe er Kratzer entdeckt. „Ich bin dann zum Unfallort zurückgefahren“, so der Angeklagte. Angetroffen hätte er allerdings niemanden mehr. Nachdem er erfolglos versucht habe, seinen Chef zu erreichen, sei er nach Hause gefahren. Später sei die Polizei bei ihm aufgetaucht, um ihn zum Unfall zu befragen. Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Angeklagten gemerkt. Darüber fanden die Ermittler erst den Weg zum Chef des Mannes und letztlich zum Hagener. „Es tut mir leid“, erklärte der 67-Jährige, der sich seine Rente als Fahrer aufbessert. Er fürchtete ein Fahrverbot.

Ein Anruf genügt nicht

Zu Recht: Das Gericht verurteilte den einmal wegen Diebstahls vorbestraften Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu 900 Euro Geldstrafe und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Selbst wenn er den Unfall nicht bemerkt haben sollte, sei sein Verhalten nach der Tat falsch gewesen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Einmal zu versuchen, den Chef anzurufen, sei nicht genug. Der richtige Ansprechpartner wäre die Polizei gewesen. Die hätte der Angeklagte spätestens von zu Hause aus verständigen müssen.