Herdecke. . Carl-August Thomashoff aus Herdecke wird für 30 Jahre ehrenamtliche Rechtsprechung am Arbeitsgericht geehrt. Dabei ist er noch länger dabei.
Seit 30 Jahren fährt Carl-August Thomashoff alle zwei oder drei Monate nach Hagen und spricht Recht – als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Das kostet Zeit, bringt aber auch etwas: „Dadurch habe ich gelernt, mit Menschen umzugehen und ihnen geduldig zuzuhören“, sagt der Rentner, der früher einmal Geschäftsführer von Idealspaten war.
Zwei Beisitzer stehen dem Vorsitzenden Richter im Arbeitsgericht zur Seite. Einen Beisitzer stellt die Arbeitnehmerseite, den anderen die Arbeitgeberseite. Und so ist Carl-August Thomashoff schon einmal geehrt worden vom Arbeitgeberverband. Letzten Winter war das. Jetzt zieht das Arbeitsgericht nach und zeichnet seinen ehrenamtlichen Richter am Donnerstag mit Anstecknadel und vermutlich einer Urkunde aus.
Erfahrung als Geschäftsführer hilft
Überwiegend werden Vergleiche vor den Schranken des Arbeitsgerichts geschlossen, sagt Thomashoff. Urteile würden weniger gesprochen. Die Bagatellgrenze liege bei 180 Euro, sagt er und wünscht sich, dass vielleicht erst ab 500 Euro in so großem Rahmen verhandelt würde. Etwa wenn es um den Griff in die Kasse oder eine unvollständige Urlaubsgeldzahlung geht.
Beim Griff in die Kasse sei der Ermessensspielraum nicht groß. Da könne eine Kündigung schnell gerechtfertigt sein. „Schwierig wird es bei Massenentlassungen“, weiß Carl-August Thomashoff, wenn die Höhe von Abfindungen umstritten ist. Wie viel kann ein bedrängtes Unternehmen zahlen, was überfordert es? „Ich bin für maßvolle Abfindungen“, sagt der Richter im Ehreamt. Immer wieder hat er Schulungen besucht. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat sie angeboten und mal nach Hagen oder Dortmund eingeladen.
Auch ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht war Thomashoff, und am Sozialgericht ist er noch tätig. Ganz selten ist er mit dem Vorsitzenden Richter nicht konform gegangen, und auch das liegt schon viele Jahre zurück.
Durch seine Erfahrungen als Geschäftsführer habe er eine gute Basis gehabt, auch im Umgang mit Betriebsräten. „Es wird schneller prozessiert“, hat er im Laufe der Jahre festgestellt. Auch, weil die Prozessparteien oft Versicherungsschutz im Rücken hätten. Und: „Es ist schwerer geworden, die Enden für einen Vergleich zusammen zu bringen.“
Mit 80 Jahren soll Schluss sein
Als Arbeitgeber hat er etwas mitzubringen, aber er hat auch viel mit genommen aus den Verhandlungen. „Das hat mich bereichert“, sagt Thomashoff, und ergänzt: „wesentlich bereichert“. Seit 30 Jahren Verhandlungsvormittage mit im Schnitt einer Handvoll Tagungspunkten, die gleiche Aufwandsentschädigung wie der Arbeitnehmervertreter auf der Richterbank – unter dem Strich zieht Carl-August Thomashoff eine äußerst positive Bilanz.
Seinem Schwiegersohn hat er auch empfohlen, ehrenamtlicher Rechtsprecher am Arbeitsgericht zu werden. Mit Erfolg. Und er selbst? Gibt es eine Altersgrenze für ehrenamtliche Richter? „Nein“, sagt Carl-August Thomashoff, und fügt an: „Mit 80 höre ich auf“. In drei Jahren ist das der Fall. So lange wird er weiter nach Hagen fahren und nach Kompromissen suchen, wenn es in der Arbeitswelt Konflikte gibt.