Hagen. Er ist im wahrsten Sinn des Wortes „bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen“, doch er würde das gern ungeschehen machen. Dabei gibt es ein „Happy-End“ für den städtischen Hausmeister (45), der es im vergangenen Jahr als „schwatta 1969“ zu zweifelhaftem Ruhm gebracht hatte, sogar fristlos gefeuert worden war: Inzwischen arbeitet er wieder in Diensten der Stadt.

Ein gibt „Happy-End“ für den städtischen Hausmeister (45), der es im vergangenen Jahr als „schwatta 1969“ zu zweifelhaftem Ruhm gebracht hatte, sogar fristlos gefeuert worden war: Inzwischen arbeitet er wieder in Diensten der Stadt.

„Und ist sehr zufrieden an seinem neuen Arbeitsplatz“, betont Reiner Friedrichs, der Hagener Arbeitsrechtler, der seinen Mandanten erfolgreich durch die zweite Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm geboxt hat. Ende gut, alles gut?

Nicht ganz. Etwas fehlt dem Objektbetreuer (monatlich 2544 Euro brutto) noch zu seinem Glück: Alle sollen jetzt erfahren, dass die Stadt ihn wieder beschäftigt und die Vorwürfe, die ihn einst so bekannt gemacht haben, vergessen sind.

Vierseitiges Kündigungsschreiben

Zur Erinnerung: Anfang letzten Jahres hatte der städtische Hausmeister für Aufregung gesorgt. Unter seinem Nicknamen „schwatta 1969“ waren im Internet-Auktionshaus „Ebay“ zahlreiche Sportartikel versteigert worden, ganz offensichtlich Fundsachen aus der Sporthalle im Hagener Norden, für die verantwortlich war. Darunter auch zwei orange-weiße Bälle mit dem Schriftzug „Boele“ – eindeutig Vereinseigentum. Sie wurden als „hochwertige Lederbälle, Neupreis 200 Euro“ angepriesen.

Am 13. Februar 2013 sprach die Stadt gegen ihren Hausmeister eine „Außerordentliche Verdachtskündigung“ wegen Fundunterschlagung aus. Die vier Seiten lange fristlose Entlassung hatte der damalige OB Jörg Dehm eigenhändig unterschrieben. Nach 17-jähriger Anstellung im städtischen Tochterbetrieb Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) war „schwatta1969“ seinen Job los.

Im August erklärte das Arbeitsgericht Hagen die Kündigung jedoch für unwirksam. Anwalt Friedrichs: „Für die Stadt ging das Verfahren in erster Instanz verloren, weil die Personalratsanhörung fehlerhaft war.“ Und auch in der zweiten Instanz schien die Kommune an rechtlichen Klippen zu scheitern. Die Kammer regte nach Beratung den Vergleich an, „nach neuen Verwendungsmöglichkeiten für den Hausmeister zu suchen und ihn weiter zu beschäftigen“.

Dieser Vergleich ist mittlerweile geschlossen, und „schwatta 1969“ ist nun bei der GWH für Maler- und Reparaturarbeiten an städtischen Gebäuden zuständig. Auch muss er bei städtischen Umzügen mithelfen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten am 8. September eingestellt. „Mit einer Geldauflage, er musste 500 Euro zahlen“, weiß Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli.