Holthausen. .
Eigentlich sind die Holthauser Bürger zufrieden. Die im Februar angelaufene Sanierungsmaßnahme der Holthauser Straße und der Schmalenbeckstraße läuft planmäßig. Diese war erforderlich geworden, weil sich der innerdörfliche Straßenzug in einem nahezu jammervollen Zustand befand und die Flickschusterei ein Ende haben sollte.
Jetzt sind mit Ausnahme weniger Restarbeiten rund 800 Meter fertiggestellt, 450 Meter befinden sich baulich in der Endphase. Noch muss der Energieversorger „Enervie“ zwischen dem Klippchen und der Einmündung der Schmalenbeckstraße in die „Hünenpforte“ neue Versorgungsleitungen legen, noch müssen die Randanlagen hergerichtet und dann abschließend die Decke aufgetragen werden. „Aber, wir liegen in der Zeit. Die Baufirma ist zuversichtlich, dass im Dezember alles fertiggestellt ist“, sagte gestern Sascha Heiermann vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH).
Kritik, von wenigen Ausnahmen abgesehen, habe es während der Baumaßnahme nicht gegeben.
Alles gut somit im idyllischen Dörfchen zwischen Hohenlimburg und Hagen?
73 Hausbesitzer sind betroffen
Eigentlich ja. Wenn da nicht nach dem „Kommunalabgabengesetz“ (KAG) die Anliegerbeteiligung wäre. Denn je nach Grundstücksgröße und nach Geschosszahl der Immobilie werden die Holthauser Bürger gebeten, diese Baumaßnahme mit zu finanzieren. 73 Hausbesitzer an der Zahl.
Die Abrechnung für die rund eine Million Euro teuere Sanierung wird ihnen voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 ins Haus trudeln. Dann haben die Mitarbeiter der Bauverwaltung die Kosten ermittelt.
Voraussichtlich im Frühjahr wird der WBH die Abschlussrechnung der ausführenden Firma vorliegen haben. Diese wird geprüft und dann ans städtische Fachamt weitergeleitet, das dann individuell die Kosten für jeden Hausbesitzer errechnet. „Eine Faustregel sind 11 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche“, gibt Roland Kirchhoff, Fachleiter Verträge und Straßenrecht, einen groben Richtwert an. Dieser Wert liegt bei einem Einfamilienhaus niedriger, bei einem Mehrfamilienhaus höher.
Sind die Immobilienbesitzer der Meinung, dass bei ihrem Rechnungsmodell „ein Irrtum vom Amt“ vorliegt, können sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Wird dieser von der Verwaltung verworfen, kann vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt werden. „In der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht“, weiß Roland Kirchhoff, in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist ein juristischer Beistand zwingend notwendig.
Ratenzahlungen sind möglich
Doch dazu möchte es der Abteilungsleiter nicht kommen lassen. Ganz im Gegenteil. Er möchte die Probleme vielmehr einvernehmlich im Sinne der Bürger lösen. Insbesondere dann, wenn Hausbesitzer, die eine relativ kleine Rente beziehen, die ihnen aufgebürdeten Anliegerkosten nicht in einem Rutsch bezahlen können. Kirchhoff. „Es sind auch Ratenzahlungen möglich.“ Eines macht er dabei ganz deutlich. „Bislang haben wir immer eine Lösung gefunden. Wir haben noch niemanden aus seinem Haus vertrieben und auf die Straße gesetzt.“
Unstrittig ist, dass jeder Bürger zu einer solchen Beteiligung herangezogen wird. Herangezogen werden muss. Ohne Ausnahme.
So erinnert sich Kirchhoff an einen ganz speziellen Fall. Da habe eine Seniorin darauf bestanden, die für sie fälligen Anliegerkosten abzustottern. „Damals“, so der Verwaltungsmann, „hat die Dame 50 D-Mark im Monat gezahlt.“