Breckerfeld.

Eine Laudatio, Blumen und Geldpräsente gab es am Donnerstag bei zwei Dienstjubiläen im Breckerfelder Rathaus. Bürgermeister Klaus Baumann ehrte Michaela Schlösser-Schöneberg für 25 Jahre und Sylvia Gerbothe für 40 Jahre Dienst bei der Hansestadt Breckerfeld.

Michaela Schlösser-Schöneberg begann am 1. August 1989 ihre Ausbildung für den Beruf „Verwaltungsfachangestellte“. Nach ihrer Abschlussprüfung 1992 wurde sie übernommen und arbeitete in der Kämmerei. Am 4. September 2001 übernahm sie das Sekretariat Grund-und Hauptschule. Nach der Geburt ihrer beiden Kinder (2001/2005) unterbrach sie ihren Dienst für die Elternzeit. Zur Zufriedenheit der Schulleiter und der Eltern arbeitet sie dort noch heute.

Sylvia Gerbothe begann ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung am 1 August 1974. Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung wurde sie 1977 als Angestellte übernommen. Im Hauptamt war sie insbesondere für die Bearbeitung der Sitzungsangelegenheiten des Rates und seiner Ausschüsse und den Schreibdienst zuständig. Nach der Geburt ihrer Tochter (1988) arbeitete sie in Teilzeit im Ordnungsamt. Seit dem 1. Januar 2007 ist Sylvia Gerbothe als vollbeschäftigte Mitarbeiterin der Stadt Breckerfeld in der Leistungssachbearbeitung bei der JobAgentur EN, für die Hartz-IV-Bearbeitung zuständig. Einen Tag in der Woche arbeitet sie dazu im Breckerfelder Rathaus. Der Bürgermeister erinnerte in seiner Laudatio daran, dass Sylvia Gerbothe sich viele Jahre lang als Vorsitzende des Personalrates für die Belange der Rathausmitarbeiter eingesetzt hat, bis der letzte Personalrat im Vorfeld der Kommunalwahl 1999 geschlossen zurücktrat. Seit der Zeit gibt es im Breckerfelder Rathaus keinen Personalrat mehr.

Sylvia Gerbothe und Klaus Baumann berichteten, dass beide in der Folgezeit mehrfach ohne Erfolg gemeinsam versuchten, wieder einen Personalrat von den Mitarbeitern wählen zu lassen. Klaus Baumann: „Es gibt weiterhin Personalversammlungen und Gemeinschaftsveranstaltungen. Personalfragen werden in Gesprächen den Betroffenen seit nunmehr 15 Jahren einvernehmlich im direkten Gespräch geregelt.“