Dortmund. .

Von solchen Schülern können Lehrer nur träumen: fleißig, wissbegierig, leistungsbereit. In der Vorbereitungsklasse an der Friedens-Grundschule in Marten gehören fünf kurdische Kinder aus Armenien zu den Klassenbesten, in Mathematik sogar zu den Besten der Schule. Jetzt sollen diese Kinder mit ihren beiden Familien abgeschoben werden. Sie sind verzweifelt.

Ulrike Dreps, Rektorin der Friedens-Grundschule, bricht es das Herz. Seit Januar 2013 besuchen die Jungen und Mädchen im Alter zwischen acht und zwölf Jahren ihre Schule. „Die Familien sind sehr aufstiegsorientiert“, erzählt sie. „Die Eltern haben uns im wahrsten Sinne die Hände geküsst, weil wir ihren Kindern Lesen und Schreiben beibringen.“ Sie selbst hätten das nie gelernt.

Die vier- und fünfköpfigen Familien erzählen, dass sie nach Armenien verschleppt wurden und wegen des Krieges von dort über die Ukraine nach Deutschland kamen. „Sie haben eigentlich keine Heimat“, sagt Ulrike Dreps. Inzwischen wohnen die Asylbewerber in Mengede. Der Schulweg von rund einer Stunde hält keines der Kinder davon ab, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. „Ich will heute lernen“, sagten sie morgens oft. „Bienenfleißig“, seien sie und gut integriert, bestätigt auch die Leiterin der Auffangklassen, Martina Wodzak.

Beide Familien leben von Kindergeld und Sozialhilfe. Die fünf Kinder haben inzwischen Deutsch gelernt, sind auf gutem Weg, an eine Regelschule zu wechseln. Zwei Jahre Aufholzeit sind für diese Kinder vorgesehen, Ibo (12) und Armina (11) schafften den Sprung früher. Nach den Sommerferien könnten die beiden die Hauptschule in Mengede besuchen.

„Wenn sie so weiterlernen, können sie dort einen guten Abschluss machen“, ist die Schulleiterin sicher. Doch wie es im Moment aussieht, wird es dazu nicht kommen. Eine der beiden Familien hat bereits Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten; ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die andere Familie wartet täglich bangend auf den Bescheid. Die Dortmunder Ausländerbehörde ist an die Entscheidung des BAMF gebunden.

„Es gibt keinen Ermessensspielraum“, sagt Sprecher Hans-Joachim Skupsch, und: „Sollen die Asylverfahren der beiden Familien im Ergebnis erfolglos bleiben, wären sie zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer verpflichtet.“ Nun werden letzte Rechtsmittel oder höhere Einsichten der Verantwortlichen helfen müssen.