Hagen. .

Vorerst ist der Prozess geplatzt: Ein Attest bewahrte einen 37-Jährigen davor, sich wegen des Verbreitens von Falschgeld vor dem Schöffengericht verantworten zu müssen. Nur mit Mühe waren ihm die Ermittler auf die Schliche gekommen.

In dem Imbiss in der Innenstadt ist man clever und geschäftstüchtig: Neben Pizza und Döner werden auch Autoschilder angeboten. Ausgerechnet dort ließ man sich einen „falschen Fuffziger“ unterjubeln. Der Unbekannte, daran konnte man sich noch gut erinnern, hatte erstens ein auffälliges Auge und zweitens ein kleines Kind dabei.

Der mit Falschgeld bezahlte Döner war der Auftakt einer kleinen Serie. Am 17. Oktober ging offenbar derselbe Kunde auf der unteren Elberfelder Straße auf Shopping-Tour. Diesmal waren es zwei Äpfel, die er für sein kleines Kind im Supermarkt kaufte und für die er eine 50-Euro-Blüte zückte. Auch in einem Warenhandel erwarb er eine Kleinigkeit – und wurde dabei gleich den nächsten gefälschten 50-Euro-Schein los.

Das Falschgeld-Dezernat hatte schnell eine markante Täterbeschreibung: orientalisch aussehender Mann mit auffälligem Auge und kleinem Kind. Hinzu kam, dass er wohl auch Döner besonders gern mochte. Denn nur eine Woche später war er in einem Grill in der Fußgängerzone, erneut wurde mit einer 50-Euro-Blüte bezahlt.

Den Ermittlern gelang es schließlich, den unbekannten Falschgeldeinlöser (37) zu identifizieren. Das Amtsgericht erließ einen Hausdurchsuchungsbeschluss. „Wir erhofften dadurch, noch mehrere falsche Fünfziger als Beweismittel sicherzustellen“, erklärt Staatsanwalt Axel Nölle. Doch Fehlanzeige – 50 Euro-Scheine wurden dabei nicht gefunden. Weder falsche noch echte. „Doch dann schauten sich die Beamten die Geldbörse noch einmal genau an“, lacht Staatsanwalt Nölle, „und entdeckten dabei einen falschen Zwanziger.“

Der Beschuldigte hat dafür folgende Erklärung: Er hätte damals an einen Unbekannten sein Handy verkauft, für 170 Euro. Der Käufer müsse ihm dabei die drei falschen Fünfziger und den falschen Zwanziger angedreht haben. Dass es sich dabei um Blüten handelte, habe er nicht bemerkt und deshalb die Scheine auch ahnungslos wieder ausgegeben. In Kürze startet der Prozess erneut.