Hagen/Hamm. Der Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil Samenspendern Vaterrechte zugesprochen. Im konkreten Fall wollte ein lesbisches Paar, das eine Tochter zur Welt brachte, dem Samenspender keine Auskünfte über das Kind geben. Nun ist es jedoch dazu verpflichtet.

Hunderten lesbischen Frauen, die Mutter werden, aber mit dem Samenspender nichts zu tun haben wollen, bereitet eine Erklärung des Oberlandesgerichts Hamm schlaflose Nächte: Samenspender haben bei einer erfolgreichen Befruchtung Vaterrechte.

In einem aktuellen Fall hatte das Oberlandesgericht darüber zu entscheiden, ob ein Samenspender aus Düsseldorf, der um Anerkennung seiner Vaterschaft vor dem Amtsgericht Münster klagt, ­Verfahrenskostenhilfe im Streit um ein Auskunftsrecht seiner leiblichen Tochter hat. Ein lesbisches Paar aus dem Münsterland hatte sich geweigert, ihm Fotos und Informationen über das mittlerweile zweijährige Mädchen zukommen zu lassen.

Erfolgreiche Befruchtung

„Die Aussichten auf Erfolg, sehen für meinen Mandanten gut aus“, berichtet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jörg-Stefan Eckhardt. Die Erklärung des OLG Hamm hat den Juristen nicht überrascht, er gibt aber zu, dass es sich um einen außergewöhnlichen Fall handelt: Die beiden Frauen hatten seinen Mandanten über ein Internetportal für Samenspender kennengelernt. Im weltweiten Netz gibt es mittlerweile mehrere solcher Kontaktbörsen. Die künstliche Befruchtung erfolgte mit der sogenannten „Bechermethode“, per Urinbecher und Einwegspritze, in der Wohnung des Düsseldorfers, ohne dass Mediziner mit einbezogen wurden. Im Fall der beiden Frauen aus dem Münsterland mit Erfolg. Eine der Damen brachte 2012 eine Tochter zur Welt.

Das Wohl des Kindes

Eckhardt verteidigt seinen Mandanten vehement: Es gehe um das Wohlergehen des Kindes und um einen Mann, der an Angststörungen leidet, die ihn ans Haus fesselten. Der Kinderwunsch seines Mandanten sei immer größer ­geworden, er habe keine andere Wahl gehabt, als über die Samenspenderportale Kontakt zu Frauen aufzubauen. Auf diese Art und Weise sei der Düsseldorfer Samenspender mittlerweile vierfacher Vater geworden.

Der Streit mit der Frau aus dem Münsterland habe laut Eckhardt begonnen, als sie sich mit zwei weiteren Müttern von Kindern seines Mandanten getroffen hätte. Seither lehne das lesbische Paar ab, seinem Mandanten Auskunft über seine Tochter zu geben. „Er weiß noch nicht einmal, wie sein Kind aussieht“, bedauert Eckhardt, der sich über den Etappensieg in Hamm freut.

Dr. Rita Coenen, der Rechtsbeistand der Mutter aus dem Münsterland, hat eine ganz andere Geschichte zu erzählen: Die eines Mannes, der sich im Laufe der Zeit verändert, der sich nicht an Absprachen hält, der seine Mandantin mit E-Mails und Telefonaten terrorisiert. Nachdem ihre Mandantin den Kontakt mit ihm beenden wollte, sei der Streit eskaliert: „Er hat der Adoption des Mädchens durch ihre Lebenspartnerin nicht zustimmen wollen und sie reinem Psychoterror ausgesetzt.“ Coenen hofft, dass das Amtsgericht Münster nun eine Entscheidung zum Wohle des Kindes trifft.

In der mehrere Seiten langen Erklärung des OLG Hamm heißt es, dass die Forderung des Samenspenders vor der Schwangerschaft tatsächlich abgesprochen gewesen sei, seine Ausdrucksweise in seinen E-Mails aber als vulgär und somit als Belästigung für die Mutter zu werten sei. Das ändere aber nichts an seinem Auskunftsanspruch.