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Fast auf den Tag genau zehn Jahre liegt der Vorfall zurück, der seit gestern vor dem Landgericht Hagen verhandelt wird: Der nächtliche Großbrand im Bistro „Xenon“ an der Esserstraße. Der seinerzeitige Inhaber (55) des Lokals soll das Feuer selbst gelegt oder einen Anderen damit beauftragt haben und ist nun wegen Brandstiftung angeklagt.

Das sind die Vorwürfe, die jetzt vor der 9. Großen Strafkammer verhandelt werden: In der Nacht auf den 30. März wurden kurz nach Mitternacht die Räume des Bistros mit einem Originalschlüssel geöffnet, dann wurde dort Benzin verschüttet und entzündet. Anschließend wurde wieder abgeschlossen und der Brand sich selbst überlassen. Im Nu griffen die Flammen auf das Mobiliar des Bistros, dann auf das gesamte Gebäude über. Das Lokal brannte vollständig aus, es entstand ein Gesamtschaden von 404 000 Euro.

Ermittlungen zunächst eingestellt

Der angeklagte Gastronom bestreitet vor der Strafkammer sämtliche Vorwürfe. Bereits kurz nach dem Brand im Jahr 2004 war er in den Fokus der Kripo geraten, die gegen ihn durchgeführten Ermittlungen wurden jedoch „mangels hinreichendem Tatverdachts“ zunächst eingestellt. Die Gebäudeversicherung sah den Bistrobetreiber jedoch als Täter der Brandstiftung an und nahm ihn in einem Zivilverfahren in Regress.

Mit Erfolg, die Klage wurde gewonnen und im Dezember 2007 rechtskräftig. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Angeklagten wieder auf und glaubt, dass er hinsichtlich der Brandstiftung überführt werden kann. Die Strafverfolgungsbehörde stützt sich auf zahlreiche Indizien.

Da ist die Geschichte mit der Diskothek in Iserlohn, die der Angeklagte bereits in den 90-er Jahren betrieb und in der es im Mai 1994 zu einer versuchten Brandstiftung mit 100 000 Mark Versicherungsentschädigung kam. Nur einen Monat später stand das Tanzlokal vollendet in Flammen, die Versicherung musste weitere 480 000 Mark auszahlen.

Auch das Elseyer „Xenon“ des Angeklagten wurde zum mehrfachen Versicherungsfall: Vor dem jetzt verhandelten Großbrand war es dort zu einem „Anschlag mit Buttersäure“ gekommen, Unbekannte verspritzen die übel nach faulen Eiern stinkende Chemikalie. Und wieder einmal hatte die Versicherung zu regulieren – diesmal mit 98 000 Euro.

Finanzauskunftei warnte

Bereits 2001 musste der Angeklagte zum so genannten Offenbarungseid antreten. Und die Finanzauskunftei „Kreditreform“ warnte, „eine Geschäftsanbahnung wird nicht empfohlen“. „Bonitätsindex 600“, erläuterte Richter Till Deipenwisch, „bedeutet ungenügend.“ Der Prozess geht kommenden Dienstag weiter.