Hagen. . Zum Thema Rechtsstreit um Margarita Kaufmann ein Leserbrief von Martin Reinhardt, Vorstandmitglied der CDU Altenhagen.

Die Aufhebung der Wahl von Margarita Kaufmann durch den Regierungspräsidenten stellt einen weiteren unrühmlichen Höhepunkt des parteipolitischen Gezänks dar.

Gleichzeitig erreicht das Verhalten des Regierungspräsidenten eine Dimension, die nicht mehr hinnehmbar ist. Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“. Mit öffentlichem Amt ist das Beamtenverhältnis gemeint. Frau Kaufmann hat unbestritten in einem Beamtenverhältnis zur Stadt Friedrichshafen gestanden.

Nun behauptet die Regierungsbehörde aber seit Wochen unermüdlich, dass diese Vordienstzeit von Margarita Kaufmann nicht berücksichtigt werden könne, da sie nicht in Nordrhein-Westfalen abgeleistet worden sei. Diese Auffassung lässt sich normativ jedoch nicht begründen. Vielmehr stellt Art. 33 Abs. 1 GG klar, dass „jeder Deutsche in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ hat. Dieser Grundsatz ist nicht gewahrt, wenn man zwischen einem Beamtenverhältnis in NRW und einem Beamtenverhältnis in Baden-Württemberg differenziert.

Allein aus diesen grundrechtlichen Erwägungen darf der Art. 120 Abs. 2 S. 2 LBG schon keine Anwendung finden, da es sich nicht um eine „erstmalige Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit“ handelt. Unabhängig davon hält das VG Düsseldorf die Vorschrift ohnehin für europarechtswidrig. Der Aufhebungsbeschluss des Regierungspräsidenten erscheint unter diesen Gesichtspunkten als

evident rechtswidrig. Leider scheinen Parteiinteressen das Rechtsstaatsempfinden hier überlagert zu haben. Das nun anstehende Gerichtsverfahren kostet Zeit und vor allem auch Geld. Hagen ist schon jetzt um eine Anekdote in der Serie „Pleiten, Pech und Pannen“ reicher. Sollte das Gericht die hier vorgebrachte Rechtsauffassung bestätigen, erscheint mir ein Rücktritt des Regierungspräsidenten unausweichlich.

Und auch Innenminister Ralf Jäger sollte, sofern sein Ministerium die Regierungsbehörde in ihrer Auffassung bestärkt hat, zurücktreten.