Hagen. .
Wenn am 25. Mai Oberbürgermeister, Stadtrat und die Bezirksvertretungen gewählt werden, dann wird parallel auch ein neuer Integrationsrat bestimmt. Bevor dies möglich ist und bevor eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht werden kann, sind allerdings einige Schritte nötig. Vor allem müssen sich die Wähler erst registrieren lassen. Derzeit leben in Hagen etwa 22 500 Ausländer sowie 16 500 Mitbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Eine Reihe von potenziellen Kandidaten haben sich jetzt bei einem Seminar fit gemacht. Sie können nun auch auf einige wichtige Termine hinweisen: Bestens vorbereitet auf ihr Amt im Integrationsrat, weisen die Teilnehmer gemeinsam mit dem kommunalen Integrationszentrum und dem Integrationsrat auf eine Reihe von Terminen zu den Wahlen hin:
Am 18. Februar findet um 16.30 Uhr die nächste Sitzung des Integrationsrates im Rathaus an der Volme statt.
Ab 21. Februar können alle, die für den Integrationsrat kandidieren möchten, entsprechende Unterlagen einreichen. Für jede Liste/jeden Einzelkandidaten sind 50 Unterstützer – am besten nur Ausländer, keine doppelte Staatsbürgerschaft – vonnöten. Wobei jeder nur eine Liste/einen Kandidaten unterstützen darf. Ansonsten werden beide Stimmen ungültig.
Am 7. April endet um 18 Uhr die Abgabefrist für die vollständigen Unterlagen. Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel wird durch die Reihenfolge der Abgabe der vollständigen Unterlagen beim Wahlamt bestimmt.
Am 14. April tagt dann der Wahlausschuss.
Nach dem 14. April (35 Tage vor der Wahl) kann dann bis zum 12. Mai (12 Tage vor der Wahl) beim Wahlamt ein Antrag für einen Eintrag in die Wählerliste gestellt werden. Dazu ist der Personalausweis und die Einbürgerungsurkunde oder ein anderer Nachweis des Migrationshintergrundes vorzulegen.
Bis 4. Mai werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Wer möchte, kann Briefwahlunterlagen anfordern oder vorab im Bürgeramt wählen.
Am 25. Mai folgt dann von 8 bis 18 Uhr in insgesamt 130 Wahllokalen die eigentliche Wahl zum Integrationsrat.
Am 30. Mai stehen schließlich die endgültigen Wahlergebnisse fest.