Breckerfeld/Schwelm. .

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht dafür unter anderem eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Zulassungen ab dem 30. Januar 2014 muss diese zwingend in Form eines SEPA-Lastschriftmandats vorgelegt werden. Darauf weist jetzt das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hin. Diese Neuerung gilt unabhängig von der Entscheidung der EU-Kommission, das Enddatum für die SEPA-Umstellung auf den 1. August 2014 zu verschieben.

Die bisher bekannten Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer können nicht mehr verwendet werden. Als Nachfolger kommt zukünftig das SEPA-Lastschriftmandat zum Einsatz, gefragt sind dann IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer. „Bei einer Zulassung muss uns das entsprechende Formular mit der Unterschrift des Kontoinhabers vorgelegt werden und zwar im Original. Eine Formularkopie oder ein Fax sind anders als heute nicht mehr ausreichend“, macht Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes in Schwelm, auf einen wichtigen Unterschied aufmerksam. Das Formular findet sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

Automatische Umstellung

Bürger, die bereits ein Fahrzeug zugelassen haben oder dies vor dem 30. Januar machen, können sich übrigens entspannt zurücklehnen. Ihr bisheriges Lastschrifteinzugsverfahren wird automatisch auf SEPA umgestellt. Für Rückfragen rund um das Thema „SEPA und Fahrzeugzulassung“ stehen die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts in Schwelm unter 02336/930 zur Verfügung.

Übrigens: Für die Kfz-Steuer sind ab 14. Februar nicht mehr die Länder, sondern der Bund verantwortlich. Dann übernimmt die Zollverwaltung die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von den Finanzämtern.

Zollamt Dortmund setzte Steuer fest

„Für unseren Bereich ist das Hauptzollamt in Dortmund zuständig“, so Völker. Die Behörde ist auch Ansprechpartner für die Halter, die mindestens 30 steuerpflichtige Fahrzeuge besitzen. Ihnen kann auf Antrag die so genannte Großkundeneigenschaft zuerkannt werden. Wer diese besitzt, ist davon befreit, bei jeder Zulassung ein neues SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen.