Mindestlohn. Wenn in der Presse von Niedriglohn oder Mindestlohn die Rede ist, werden diese Artikel regelmäßig mit Reinigungskräften bebildert. So auch Ihr Bericht, der wieder einmal, und doch vergeblich, große Empörung bei Arbeitgebern und Mitarbeitern des Gebäudereiniger-Handwerks auslösen wird. Wir sehen uns gleichermaßen durch diese Art der Berichterstattung verunglimpft: Tatsächlich hat sich unsere Branche seit vielen Jahre dem Arbeitnehmer – Entsendegesetz unterworfen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und den daraus folgenden scharfen Kontrollen des Zolls.
Am schlimmsten ist, dass durch diese Berichte unsere jahrelangen Bemühungen um faire Entlohnung der Mitarbeiter konterkariert werden. Ungerechtfertigt und weit entfernt von der Wirklichkeit treffen diese Artikel gerade eine Branche, die ein Vorbild für ihre Anstrengungen der letzten Jahre ist, die Arbeitsbedingungen für viele ungelernte Arbeitskräfte zu verbessern.
Vollkommen unverständlich sind mir die zitierten Ausführungen von Herrn Marquardt, Geschäftsführer DGB Region Mark-Ruhr – u. a. sagt er, dass auch für Reinigungskräfte kein Tarifvertrag den Lohn regele. An der Stadtdelegiertenkonferenz hat sicher kein Vertreter der IG BAU teilgenommen, der ihn sofort hätte belehren können, dass es sehr wohl Tarifverträge in der Gebäudereinigung gibt und das schon seit Jahrzehnten. Auch scheint Herr Marquardt nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein: Die 400-Euro-Jobber-Grenze ist seit Januar 2013 auf 450 Euro angehoben, auf Arbeitnehmer-Wunsch kann diese Beschäftigung bei einer geringen Eigenbeteiligung auch sozial in der Rentenversicherung abgesichert werden. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Arbeitgeber eine pauschale Sozialabgabe von 28 Prozent leistet, bei 450 Euro immerhin 126 Euro.
Übrigens würden sich die Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung bitter beschweren, wenn der geforderte Mindestlohn von 8,50 Euro auch für sie gelten sollte, derzeit erhalten sie 9 Euro, ab Januar 2014 9,31 Euro und ab Januar 2015 haben sie mit 9,55 Euro bald den von der DGB Stadtdelegierten-Konferenz gewünschten Lohn erreicht.