Dortmund. .
Oberbürgermeister Ullrich Sierau (57) bleibt dabei: Er wird sein Amt nicht vorzeitig niederlegen. Das wäre notwendig, damit die Dortmunder am 25. Mai 2014 nicht nur den Rat und die Bezirksvertretungen neu wählen, sondern auch den OB. Da Sierau erst 2010 durch die Wiederholungswahl gewählt wurde, dauert seine Amtszeit bis 2016. Dann müssten die Dortmunder erneut zur Wahlurne. Die Kosten dieser Extra-Wahl liegen bei rund 500 000 Euro.
Sierau argumentiert, aus rechtlichen Gründen könne er sein Amt nicht niederlegen. Schließlich gelte diese Möglichkeit nur für Amtsinhaber, deren Amtszeit im Jahr 2015 endet. Im Übrigen verlöre er, wenn er zurückträte und nicht wiedergewählt würde, seine Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister, sagte Stadtpressesprecher Udo Bullerdieck. Grund: Er hätte dann noch nicht die notwendigen acht Dienstjahre als OB erreicht, sagte Bullerdieck.
Aus Sicht des NRW-Innenministeriums stellt sich die Sache wie folgt dar: „Richtig ist, dass jenen, deren Amt 2015 endet und die auf ihr Amt ein Jahr früher verzichten und in Pension gehen, dieses fehlende Jahr auf die Pension angerechnet wird“, sagte Vera Clement, Pressesprecherin des Ministeriums.
Ein Oberbürgermeister, dessen Amtszeit erst 2016 ende, komme nicht in den Genuss dieser Sonderregelung. Klar sei auch: Stelle sich der Oberbürgermeister erneut zur Wahl und wird gewählt, greife die Pensions-Sonderregelung ohnehin nicht. Im Übrigen verbiete kein Gesetz einem bis 2016 gewählten OB, zurückzutreten und sich 2014 erneut zur Wahl zu stellen. 2020 werden Oberbürgermeister, Rat und Bezirksvertretungen auf jeden Fall wieder an einem Tag gewählt. Der 2016 zu wählende OB hat nur eine Amtszeit von vier Jahren.