Breckerfeld. .
Bürgermeister Klaus Baumann hält die Umlage, die Breckerfeld an den Ennepe-Ruhr-Kreis zahlen soll, für zu hoch. 44,09 Prozent der städtischen Einnahmen sollen laut dem neuen Haushaltsplanentwurf im Jahr 2014 an den Landkreis fließen. Dem will Baumann nicht zustimmen, wie er dem Landrat jetzt in einem Schreiben mitteilte. „Der Umlagehebesatz sollte stärker abgesenkt werden als von Ihnen bislang geplant“, heißt es dort.
Zwei Millionen Euro Defizit
Baumann begründet dies mit konkreten Zahlen. Für das laufende Jahr rechne die Stadt mit einem Defizit von mehr als zwei Millionen Euro. Auch die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre endeten mit hohen Defiziten. „Nur durch äußerste Kraftanstrengungen konnte die Hansestadt Breckerfeld bislang die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vermeiden“, sagte Baumann.
So seien etwa die Personalkosten von 2009 bis 2013 trotz Tarifsteigerungen gesenkt worden. Sachkosten würden ständig überprüft und Investitionen nur dann getätigt, wenn die Folgekosten finanzierbar seien und keine Darlehenszinsen anfielen. Um Bewirtschaftungskosten überschaubar zu halten, seien zudem Investitionen zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude unternommen worden.
Zusätzlich zur Kreisumlage belasteten die Stadt Zahlungen aus der Direktbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II sowie die Aufwendungen der Kinder- und Jugendhilfe. Nach den Planungsdaten des Haushalts 2013 führe dies dazu, dass die Stadt 82,5 Prozent ihrer eigenen Einnahmen an den Kreis abführen müsse. In seinem Schreiben an den Landrat bilanziert Baumann deshalb: „Bei weiterhin hohen Zahlungen an den Kreis ist durchaus absehbar, dass auch die Hansestadt Breckerfeld ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.“
Der neue Haushaltsplanentwurf des Kreises sieht für das Jahr 2014 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 455.195 Millionen Euro vor. Landrat Arnim Brux hatte den Entwurf in der vergangenen Woche in den Kreistag eingebracht. Bevor der Kreishaushalt endgültig aufgestellt und die Umlage festgesetzt werden kann, müssen jedoch zunächst die Städte angehört werden.