Das Bürgerliche Gesetzbuch ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten – und fast wortgleich gibt es seitdem auch jenen Paragrafen 928, mit dem man sich einfach seiner Immobilie entledigen darf. Für die damalige Zeit mag es für den Staat noch verlockend gewesen sein, dass er dann den Besitz bekommt. Heute ist das anders, das Land verzichtet und den letzten beißen die Hunde: die Kommunen. Die Sanierung eines Denkmals oder zumindest die teure Verkehrssicherungspflicht bleibt immer hängen. Das Problem kann nicht in Hagen gelöst werden. Aber das Gesetz ist zu hinterfragen. Es darf Immobilienbesitzern nicht so leicht gemacht werden, sich ihrer Pflichten zu entledigen. Land und Bund dürfen Kommunen, die mit schrumpfenden Einwohnerzahlen und Leerständen kämpfen, nicht allein lassen. Hagen hat vier Landtags- und zwei Bundestagsabgeordnete. Sie müssen sich des Problems annehmen. Michael Koch