Breckerfeld. .
Nachdem das Landeskabinett in Düsseldorf seine Beschlüsse zu den wichtigen Punkten der Kommunalfinanzen in NRW für das Haushaltsjahr 2014 gefasst hat, liegen jetzt erste Erkenntnisse zu den Auswirkungen für Breckerfeld vor.
„Die Beschlüsse zu den Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis genommen“, so Bürgermeister Klaus Baumann. Positiv stellt man im Rathaus fest, dass nach den Berechnungen der Kämmerei die Schlüsselzuweisungen des Landes 2014 um 100.000 Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr steigen. „Wir profitieren davon, dass die Landesregierung den derzeit gültigen Soziallastenansatz senkt, von dem bisher vornehmlich die großen kreisfreien Städte profitieren“, erklärt Kämmerer André Dahlhaus.
Gegen den derzeit geltenden Soziallastenansatz läuft eine Klage der Hansestadt mit vielen anderen ländlichen Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster.
Kämmerer fordert gerechte Verteilung
Der Kämmerer beklagt, dass der neue Ansatz immer noch nicht annähernd in Höhe des im Rahmen der Klage ermittelten Wertes liegt: „Es muss eine stärkere Absenkung erfolgen, damit eine gerechte Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen städtisch und ländlich geprägten Kommunen erreicht wird.“
Mit weinendem Auge blickt man auch auf die Entwicklung, weil der weil der Flächenansatz um 40 Prozent im Vergleich zum Finanzausgleich 2013 abgesenkt wurde. Dieser wird großflächigen Gemeinden mit relativ geringer Einwohnerzahl gewährt. „Hier leidet die Hansestadt besonders stark, da die Berechnungssystematik des Flächenansatzes unsere Stadt weiterhin stark benachteiligt“, so Dahlhaus. Man habe deshalb die bereits gegen die Berechnung des Jahres 2012 laufende Klage in Münster ausgeweitet. Der Stadt fehlten weiterhin Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 550 000 Euro gegenüber dem Jahr 2011.
Auch auf einem anderen Feld gehört die Hansestadt zu den Verlierern im Land: Nach dem von der Landesregierung auf den Weg gebrachten „Einheitslastenabrechnungs-Änderungsgesetz“, das die Kommunen in NRW insgesamt um 275 Millionen Euro entlasten soll, zählen Breckerfeld und der EN-Kreis zu den wenigen Kommunen, die eine Rückzahlung ans Land leisten müssen. Breckerfeld soll 43 000 Euro, der Ennepe-Ruhr-Kreis 2,5 Millionen Euro zahlen. Kämmerer Dahlhaus: „Über die Kreisumlage sind wir an den 2,5 Millionen Euro des Kreises beteiligt.“
Nicht betroffen ist Breckerfeld von der vom Land festgesetzten Solidaritätsumlage, die steuerstarke Städte für hoch verschuldete Kommunen aufbringen müssen.