Dortmund. .

Jedes Mal, wenn ihm ein Busfahrer kopfschüttelnd zu verstehen gibt, dass er nicht mitfahren darf, kriegt Hans Stattkus „so einen Hals“. Der 54-jährige Rollstuhlfahrer aus Schüren fühlt sich von den DSW21 diskriminiert, weil er mit seinem dicken Elektrogefährt anders behandelt wird als ein Fußgänger. Jetzt soll das Landgericht die Stadtwerke verpflichten, ihn immer mitzunehmen. Letzte Woche war Verhandlungsauftakt.

Hans Stattkus ist das, was man einen unbequemen Bürger nennt. Er ist keiner, der still hinnimmt und runterschluckt, sondern immer schon einer, der sich wehrt. Und wie. Schon mehrfach hat Stattkus mit seinem Rollstuhl Busse an der Weiterfahrt gehindert, indem er sich einfach stur in den Weg stellte. „Ich mache überall Rabbatz“, sagt er.

Jetzt geht sein Protest sogar noch einen Schritt weiter. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts soll darüber entscheiden, ob die DSW21 gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen haben, indem ihre Busfahrer Hans Stattkus ohne sachlichen Grund nicht mitfahren lassen haben. Das Unternehmen weist diesen Vorwurf natürlich entschieden zurück. Erst einmal glaube man nicht, dass es tatsächlich schon 101 solcher Fälle gegeben habe. „Und wenn, dann hat es immer einen sachlichen Grund gegeben“, hieß es gestern.

Einen solchen Grund sehen die DSW21 in der Höhe der Bordsteine an den Haltestellen. Nur an rund 30 Prozent aller Haltestellen im Stadtgebiet betrage diese mehr als 16 Zentimeter. „Und nur dann können die Busfahrer die Rampen ausklappen“, so das Argument. In allen anderen Fällen stünden die Rampen nämlich ansonsten viel zu steil. Dann könne es sein, dass der Rollstuhl umkippe.

Teures Gutachten

Die Richter spielen nun mit dem Gedanken, einen Gutachter mit Crashtests auf Rollstuhl-Rampen zu beauftragen. „Das ist auf jeden Fall interessant“, sagte der Vorsitzende Willi Pawel. Stelle sich dann heraus, dass eine Busrampe auch auf einem niedrigeren Bordstein gefahrlos benutzt werden könne, habe Hans Stattkus durchaus ein Recht, von den DSW21 die Mitnahme einzuklagen. Andernfalls verliert der Rentner den Prozess. „Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?“, fragte Pawel. „Ja.“ „Das ist gut so. So ein Gutachten ist teuer.“

Bevor der Gutachter zum Einsatz kommt, soll Stattkus in den nächsten Monaten aber erst einmal neue, konkrete Fälle sammeln, in denen ihm die Mitnahme verwehrt wird.