Hagen. .

Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen übernimmt die Bearbeitung des Betreuungsgeldes, welches zum 1. August eingeführt wird. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, deren Kinder ab 1. August 2012 geboren wurden, auf Antrag Betreuungsgeld erhalten, wenn für dieses Kind kein Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung – Kindertageseinrichtung oder Tagespflege – in Anspruch genommen wird.

Das Betreuungsgeld beträgt im ersten Jahr monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Es wird grundsätzlich auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet.

Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen ist als Behörde aus der alten Versorgungsverwaltung hervorgegangen und seit 2008 für das Schwerbehindertenfeststellungsrecht sowie die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zuständig. Hier finden alle Bürger aus Dortmund, Bochum und Hagen Unterstützung bei der Abwicklung ihrer Antragsverfahren.

Weitere Informationen zum Betreuungsgeld gibt es auf der Internetseite www.elterngeld.dortmund.de und unter 0231/500. Persönlich ist das Team der Elterngeldkasse im Gemeinsamen Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 8, in Dortmund montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags und dienstags nachmittags von 13 bis 15 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 13 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.