Schwerte. .

„Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, erklärte eine ehemalige Pflegedienstleiterin (57) in ihrem „letzten Wort“. Das Landgericht Hagen sah das allerdings anders und verurteilte die Frau wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu vier Jahren Haft. Eine mitangeklagte Frau aus Schwerte (45) wurde freigesprochen.

Im Jahre 2008 hatte die Pflegedienstleiterin der Krankenkasse eines schwerstpflegebedürftigen Schwerters vorgegaukelt, dass die Pflege von besonders qualifizierten Pflegekräften erbracht würde. Entsprechend hoch waren die Rechnungen geschrieben. Aber statt der von der Kasse geforderten Intensivpflegekräfte setzte die Verurteilte einfache, billige Pflegekräfte ein.

Sogar die Ehefrau des Wachkomapatienten geriet ins Fadenkreuz. Aber während des Verfahrens kam heraus: Die Unterschriften der Schwerterin auf zahlreichen Rechnungen waren gefälscht. Die Verdachtsmomente, sie habe mit der Pflegedienstleiterin „gemeinsame Sache gemacht“ und sich mit ihr bis zu 278 000 Euro von der Krankenkasse geteilt, stellten sich als falsch heraus.

Grund für den Betrug im großen Stil war nach Ansicht der Kammer die Neigung der Angeklagten zu einem „luxuriösen Lebensstil, den sie sich nicht leisten kann und daher auf illegale Mittel zurückgreift“. Auch sei die Pflegedienstleiterin mit hoher krimineller Energie zu Werke gegangen – auch wenn der Frau die Fälschungen nicht direkt nachgewiesen werden konnten. Aber selbst die wissentliche Verwendung von gefälschten Unterschriften gilt als Urkundenfälschung.

„Bisher haben Sie den Eindruck gemacht, dass Sie für Ihr Luxusleben alles zurückstellen. Ich weiß nicht, wie es hiernach mit Ihnen weitergehen wird“, sagte die Richterin zum Abschluss der Urteilsbegründung.