Breckerfeld. .

Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises beauftragte im Frühjahr die Kreisverwaltung zu prüfen, wie zeitnah und kostengünstig eine Verbraucherberatungsstelle im Kreisgebiet eingerichtet werden könne.

Geprüft werden sollte auch eine eventuelle Kooperation mit Nachbarkommunen. Der Antrag erfolgte im März mit rot-grüner Mehrheit vor dem Hintergrund, dass der EN-Kreis – wie sieben weitere Landkreise auch – über keine Verbraucherberatungsstelle verfügt, das Land NRW aber angekündigt hat, in der laufenden Legislaturperiode die vorhandene Lücke im Beratungsstellennetz durch fünf neue Beratungsstellen zu schließen.

Bisher Beratung in der Nachbarschaft

Bisher suchen Interessenten die Verbraucherberatungsstellen der großen Nachbarstädte des Kreises auf. Die Kreisverwaltung hat das Ergebnis der Prüfung in einer ausführlichen Vorlage jetzt dargestellt, die der Kreisausschuss Ende Juni vorberaten wird. Sie hat drei Modelle geprüft:

Variante 1: Eine oder mehrere Nebenstellen werden ausschließlich in Kooperation mit Nachbarkommunen eingerichtet.

Variante 2: Es wird keine stationäre Beratungsstelle eingerichtet; Beratungen werden ausschließlich mobil in einem Beratungsbus angeboten.

Variante 3: Einrichtung einer Hauptstelle sowie einer Nebenstelle im Kreisgebiet.

Dazu hat sie die Förderfähigkeit für eine neue Beratungsstelle auf der Grundlage der Modellkalkulation dargestellt, die die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung stellte: Ausgehend von 250.000 Euro Betriebskosten (2,5 Stellen, Miete) und einmaligen Ersteinrichtungskosten von 120.000 Euro, müssten vom EN-Kreis jährlich 125.000 Euro und für die Ersteinrichtung einmalig 60.000 Euro bereitgestellt werden.

Ausführlich stellt die Kreisverwaltung dar, dass im EN-Kreis nur das Variante 3 realisiert werden könne. Sie stellt zwei Beschlussvorschläge zur Auswahl, die nach Gesprächen mit den neun Städten des Kreises letztendlich vom Kreistag politisch entschieden werden müssen.

Breckerfeld kein Standort

Vorschlag a: Die Hauptberatungsstelle wird in einer der Nordkreisstädte Witten, Wetter, Herdecke eingerichtet, die Nebenstelle im Bereich der Städte Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg.

Vorschlag b: Die Beratungsstelle wird einer der Südkreisstädte Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg eingerichtet, die Nebenstelle in Witten, Wetter oder Herdecke. Die Städte Breckerfeld und Hattingen scheiden als mögliche Standorte aus, da sie in absoluter Randlage des Kreises liegen.

Nach Aussage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird im kommenden Jahr eine neue Beratungsstelle gefördert, für 2015 sind zwei Beratungsstellen geplant. Gefördert wird nach dem „Windhundprinzip“.