Hagen. . Viermal wurde Wolfgang Suhens wegen seines Wunschkennzeichens von der Stadt Hagen zur Kasse gebeten. Vor allem die „variable städtische Gebühr“ ärgert den Rentner aus Vorhalle: „Da hört der Spaß auf, die zocken mich ab.“

Ja, wo sind wir denn hier? Im Zicke-Zacke-Abzocke-Land? Wolfgang Suhens (66) aus Vorhalle jedenfalls fühlt sich von der Stadt Hagen über den Tisch gezogen, gleich viermal habe ihn die Verwaltung für sein Wunschkennzeichen zur Kasse gebeten: „Das nenne ich einfach nur Abzocke“, sagt der erboste Rentner.

Die Geschichte nimmt ihren Anfang im Januar, als sich Suhens einen Chevrolet Cruise zulegte. Jahrzehntelang war er mit der Buchstaben-Kombination HA-WG gefahren, W für Wolfgang und G für seine Gattin Gaby Suhens. Diesmal sollte es anders sein. Beim Surfen über die Internetseiten des städtischen Reservierungsservices stellte er fest, dass das Kennzeichen HA-SE 10 frei war.

Wolfgang Suhens musste erneut Wunschkennzeichen-Gebühr zahlen

Nummernschilder mit zweistelliger Ziffernfolge sind begehrt und schwer erhältlich, zumal sie bevorzugt an Motorradfahrer vergeben werden. Suhens empfand das freie Nummernschild daher als Glückstreffer und ließ es für sich vormerken, womit die ersten 2,60 Euro Reservierungsgebühr fällig waren. Dann fuhr er zur Zulassungsstelle in Hohenlimburg und meldete den Chevrolet an, bezahlte außer der Zulassungssumme anstandslos 10,20 Euro – die Zusatzgebühr für sein Wunschkennzeichen.

So weit, so gut. Doch weil seine Frau aus gesundheitlichen Problemen in dem Wagen nicht bequem sitzen konnte, verkaufte er ihn wieder und legte sich im Mai ein Auto mit mehr Beinfreiheit zu – einen Chevrolet Captiva. Abermals machte er sich auf den Weg zur Zulassungsstelle, diesmal in dem Glauben, sein Wunschkennzeichen ohne Umstände auf das neue Fahrzeug übertragen zu können. Deshalb reagierte er regelrecht verdattert, als ihn die Beamtin auf der anderen Seite des Schreibtisches wissen ließ, selbstverständlich müsse er erneut die Wunschkennzeichen-Gebühr von 10,20 Euro bezahlen.

Variable städtische Gebühr

Damit nicht genug, die emsige Verwaltungsmitarbeiterin verlangte weitere 12,80 Euro für die Übertragung des Nummernschildes vom alten auf den neuen Wagen. „Warum das denn, habe ich sie gefragt“, berichtet Suhens. Worauf die Dame lakonisch geantwortet habe: „Das ist eben so.“ Erst der schriftlichen Rechnung konnte der Hagener entnehmen, dass es sich bei den 12,80 Euro um eine „variable städtische Gebühr“ handele.

Variable städtische Gebühr, mit dieser pauschalen Angabe könne man ja jedwede Art von Zahlung verlangen, findet Suhens. Keineswegs, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, so ein Sprecher der Stadt. Die 10,20 Euro, die Suhens im Januar für den ersten Wagen gezahlt habe, sei die Wunschkennzeichengebühr nach Gebührennummer 230 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, kurz GebOSt, gewesen.

Übernahme des Kennzeichens sei nicht vorgesehen

Mit der Außerbetriebsetzung im Mai sei das Kennzeichen nicht mehr verfügbar gewesen. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung könne man für das gleiche Fahrzeug zum Zwecke der Wiederzulassung das Kennzeichen reservieren (Gebühr: 2,60 Euro, Gebühren-Nummer 230). Eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug sei jedoch nicht vorgesehen.

Wenn dennoch das Kennzeichen, wie im Fall von Suhens, auf das neue Fahrzeug übernommen werden solle, müsse es manuell durch den Sachbearbeiter „frei gemacht“ werden. Hierzu sehe die GebOSt eine Gebühr von 12,80 Euro vor (Gebühren-Nummer 399). Zusätzlich sei nach Gebührennummer 230 erneut die Wunschkennzeichengebühr von 10,20 Euro zu entrichten.

Für Suhens hörte der Spaß auf

So viel bürokratischer Logik, so vielen Gebühren-Nummern muss sich Wolfgang Suhens wohl oder übel beugen, gegen die GebOSt ist kein Kraut gewachsen. Trotzdem wagt er es, die ganze Angelegenheit auf einen einfacheren Nenner zu bringen: „Die zocken mich ab. 35,80 Euro haben sie mir für mein Wunschkennzeichen abgenommen. Da hört der Spaß auf.“