Breckerfeld. . Entlang der Straßen und Wanderwege werden aktuell jene Bäume markiert, die aus Sicherheitsgründen gefällt werden sollen.

Ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofes hinterlässt jetzt auch in Breckerfeld seine sichtbaren Spuren: Entlang der öffentlichen Wege finden aufmerksame Wanderer derzeit die ersten Bäume mit meist roten Markierungen. Denn das höchste deutsche Gericht hat entschieden, dass Waldbesitzer Bäume in Wegnähe auf ihren Zustand hin untersuchen und die Bäume beseitigen sollen, von denen eine Gefahr für Wegebenutzer ausgehen kann.

Totholz ist wichtig für Waldökologie

Betroffen von den demnächst anstehenden Fällaktionen sind nicht nur Bäume direkt am Wegesrand. In alten Baumbeständen findet man die Markierungen auch an Bäumen mit viel Totholz, die etwa in einem Abstand entsprechend der Höhe des Baumes vom Weg entfernt stehen. Viele von diesen für die Waldökologie wichtigen Bäume sind derzeit von Spechten bewohnt oder von anderen Höhlenbrütern und Fledermäusen, die Spechthöhlen aus Vorjahren als ihre Kinderstuben nutzen.

Trotz des beispielsweise in NRW geltenden Waldbetretungsrechtes hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden: Waldbesucher, die außerhalb der Wege durch den Wald gehen, müssen mit dem von einem Wald ausgehenden Risiko leben: Fällt ihnen ein dicker trockener Ast oder bei Wind ein ganzer morscher Baum auf den Kopf, haftet der Waldeigentümer nicht.

Betroffene Bäume sind nummeriert

Im Bereich der Hansestadt hat unsere Zeitung die ersten Markierungen in den Wäldern des Regionalverbandes Ruhr (RVR) entdeckt. Betroffene Bäume sind mit einer fortlaufenden Nummer entlang des Weges gekennzeichnet, damit bei der Fällaktion demnächst kein Baum vergessen wird.