Rein planungsrechtlich widerspricht das Cargobeamer-Projekt für Hagen-Hengstey den Zielen der Raumordnung des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Denn der Regionalplan formuliert aktuell eindeutig den Vorrang der Freizeitnutzung für den gesamten Bereich zwischen Südufer des Hengsteysees und der Gleistrasse.
Voraussetzung für die weitere Cargobeamer-Planung und das damit einhergehende Planfeststellungsverfahren ist daher eine Änderung des Regionalplanes. Einen entsprechenden Vorstoß hat der Rat für die RVR-Verbandsversammlung aber noch nicht auf den Weg gebracht.
Sollte der RVR die Änderung des Regionalplanes beschließen, müsste das NRW-Kabinett auch die Landesentwicklungsplanung entsprechend anpassen. Zeitgleich würde das derzeit ruhende Planfeststellungsverfahren durch die Arnsberger Bezirksregierung wieder aufgenommen und damit – nach dem Willen des Rates in enger Zusammenarbeit mit der Stadt – die Genehmigungsgrundlage für den Cargobeamer geschaffen.