Breckerfeld. .

Es ist ein alteingesessenes Gehöft, das der Landwirt als Familienbetrieb mit seinen beiden Söhnen in der Hansestadt in Form einer GbR betreibt. Doch offenbar steht es nicht gut um den Landwirtschaftsbetrieb. Der Senior-Landwirt musste sich jetzt wegen 69-fachen Betruges vor dem Schwelmer Strafgericht verantworten.

In so vielen Fällen wurden innerhalb eines halben Jahres die Landwirtschaftsfahrzeuge per Tankkarte bei einer Breckerfelder Tankstelle mit Sprit aufgefüllt, der bis heute nicht bezahlt wurde. Der Inhaber blieb auf einer Kraftstoffrechnung über 9023,93 Euro sitzen.

Und er ist zu Recht sauer, wie er im Zeugenstand deutlich machte: „Das bedroht auch meine Existenz“, so der 61-Jährige Kaufmann. „Als ein Limit von 3000 Euro angelaufen war, habe ich die Karte gesperrt.“ Kurz darauf sei der Angeklagte bei ihm aufgetaucht, habe gebettelt, ihm eine weitere Chance zu geben, er werde spätestens Geld bekommen, wenn die EU-Flächenprämie ausgezahlt würde. Der Geschädigte: „Ich mache noch Handschlag-Verträge und will keinem anderen das Geschäft kaputt machen.“ Er sei aber völlig enttäuscht, dass nicht ein Cent gezahlt wurde. „Bei 9000 Euro war für mich Schluss, da musste die Anzeige gemacht werden. Ich bin keine Bank, das ist nicht fair.“

Mangelnder Vorsatz

Der Verteidiger des Bauern – welcher sich nur noch als Angestellter seines Sohnes bezeichnete – Rechtsanwalt Gerald Borgdorf, warf alles für seinen Mandanten in die Waagschale. Die Anklagepunkte seien korrekt, aber es mangele an dem Vorsatz, rechtlich einen Betrug zu begehen.

Er legte Bilanzen des Betriebes vor, die einen spartanischen Gewinn bewiesen. Es bestünden Schulden, aber es gebe keine Überschuldung. Dann argumentierte der Advokat mit angeblich „typisch ländlicher Geschäftspraxis“. Borgdorf: „Jeder in Breckerfeld weiß um die angespannte finanzielle Situation des Betriebes. Die Schräglage war bekannt. Auch dem Tankwart.“ Und auch jeder in Breckerfeld wisse, der Angeklagte sage seinen Gläubigern: „Ich zahl’ Dir sofort was, wenn ich was habe. Und das meint er ernst!“ Letztlich sei das kein Betrug, sondern „enttäuschte Erwartungshaltung“ des Tankstelleninhabers.

Anklagevertreterin, Amtsanwältin Hieke, hatte Bedenken: „Es kann nicht einfach einer herumlaufen und allen sagen, er zahle etwas und kann es doch nicht.“ Trotzdem kam der Bauer am Ende glimpflich davon.

Letztlich verurteilte Strafrichterin Walther auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Landwirt zu 1800 Euro Geldstrafe auf Bewährung (Verwarnung mit Strafvorbehalt). Er muss die Strafe erst zahlen, wenn erneut etwas Derartiges vorfällt. Für den Geschädigten bringt das nichts: Er muss weiter auf sein Geld warten.