Hohenlimburg. .
Wolfgang Kreuels ist glücklich. Er darf wieder im (ehemaligen) Hoesch-Federnwerk arbeiten. Und zwar am kommenden Montag ab 7.30 Uhr.
Das hat ihm Annette Gabor vom Servicebereich der ThyssenKrupp Federn und Stabilisatoren GmbH am Dienstag per E-Mail schriftlich mitgeteilt. Wörtlich heißt es: „Wir bestätigen Ihnen, dass wir alle Vorbereitungen treffen werden und Sie am 18.03.2013 um 7.30 Uhr die Arbeit aufnehmen können. Bitte melden Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Vorarbeiter.“ Zuvor hatte ihn sein Vorgesetzter, Martin Schmidt, schon telefonisch über diese Kehrtwendung des Konzerns informiert.
Das ist ein erster Teilerfolg des 53-jährigen Energieanlagenelektronikers, der, wie am 7. März ausführlich berichtet, nach 39-jähriger Tätigkeit für die einstige Hoesch Hohenlimburg AG - jetzt ThyssenKrupp Federn und Stabilisatoren GmbH - am 27. November die Kündigung erhalten hatte. Wie 178 andere Mitarbeiter der Federnwerke Oege und Olpe auch.
Diesen Rausschmiss hatte Kreuels nicht hinnehmen wollen und Anfang Februar vor dem Hagener Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht folgte seinen Argumenten und entschied, dass der Ur-Hoeschianer seine Arbeit wieder aufnehmen dürfe.
Doch ThyssenKrupp stellte sich quer, erkannte den Urteilsspruch nicht an und sperrte Kreuels sogar aus. Nun lenkt der Konzern ein.
„Ich werde am Montag pünktlich da sein“, sagte Kreuels gestern auf Anfrage dieser Zeitung. In welcher Funktion er dann eingesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.
Wie ist es zu dieser Wende gekommen? Einerseits durch die Berichterstattung in dieser Zeitung. („Ich habe am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche unglaublich viele positive Reaktionen bekommen“, so Wolfgang Kreuels gestern), andererseits aufgrund des ersten Zwangsgeldes, das das Arbeitsgericht Hagen am Montag in Höhe von 5000 Euro gegen die ThyssenKrupp Federn Stabilisatoren GmbH verhängte, weil der Konzern sich weigerte, die gerichtliche Anordnung auf Wiedereinstellung umzusetzen.
„Ein erstes Zwangsgeld ist noch verhältnismäßig niedrig“, sagte gestern der Gelsenkirchener Fachanwalt Frank Stierlin, der Wolfgang Kreuels vor Gericht vertreten hat. Hätte ThyssenKrupp nicht reagiert, wäre das zweite oder dritte deutlich höher ausgefallen.
Jetzt ist auch Stierlin gespannt, wie es für Wolfgang Kreuels am Montag im Werk weitergeht.