Hagen. .
Die Kostenexplosion beim Hagener Tierheim und die mögliche Verschleierung von Ausgaben durch hochrangige Amtsträger schon zu einem frühen Zeitpunkt der Projektentwicklung beschäftigt inzwischen auch die Hagener Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli bestätigte gegenüber dieser Zeitung, dass seine Behörde ein Vorermittlungsverfahren wegen Untreue eingefädelt habe. Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die ursprünglich angedachte 2,3-Millionen-Euro-Investition mehrere hunderttausend Euro teurer ausgefallen ist, dies sich aber schon Monaten zuvor klar abzeichnete. Die Politik wurde über diese Entwicklung jedoch bis zuletzt im Dunkeln gelassen wurde. Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt – ähnlich wie in der Beratervertragsaffäre Schmidt/Dehm – zunächst den in Auftrag gegebenen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ab, bevor über weitere Schritte entschieden wird.
Merkwürdige Abrechnungspraxis
Die Hagen-Aktiv-Fraktion hegt derweil erhebliche Zweifel an der Abrechnungspraxis rund um das Tierheim. Demnach wurde, so ergab die Akteneinsicht von Ratsherr Rolf Klinkert, für den Posten „Freimachen des Grundstücks“ am 20. September 2012 ein erstes Angebot über 113.250 Euro vorgelegt, zunächst von der Stadt als „falsch“ zurückgewiesen, dann aber am 7. Januar 2013 eine zweite, nachgebesserte Offerte über 114.905 Euro hinterhergeschoben. Die Stadt erteilte den Auftrag laut Hagen Aktiv am 29. Januar 2013. Die vom Generalunternehmer geprüfte Schlussrechnung über 113.250 Euro datiert allerdings bereits vom 14. Dezember 2012. Daraus ergibt sich für die Fraktion die Frage: „Handelt es sich um ein gängiges Verfahren, dass Angebote und Auftragserteilungen erst erfolgen, wenn die Maßnahme bereits abgeschlossen und die Schlussrechnung bereits geprüft worden ist?“