Hagen. . Vor Jahresfrist war dem Hagener Rat die Einführung eines Sozialtickets durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) noch zu teuer. In der Sitzung am Donnerstag dürfte die Monatskarte für Bedürftige im zweiten Anlauf doch noch den Segen der Politik bekommen. Denn inzwischen zeichnet sich ab, dass das neue VRR-Regelangebot die Stadt keinen Extra-Cent kostet.

Damit können etwa 33.000 anspruchsberechtigte Hagener darauf hoffen, ab 1. Januar 2013 für 29,90 Euro im Monat mit den heimischen Bussen und Bahnen subventioniert mobil zu sein. Der reguläre Preis für das Ticket1000 liegt bei 63,05 Euro.

Seit etwa einem Jahr befindet sich das Sozialticket im Nahverkehr an Rhein und Ruhr im Test. Eine Überprüfung des VRR zur Akzeptanz während der Pilotphase hat jetzt gezeigt, dass in den teilnehmenden Städten und Kreisen nur gut fünf Prozent der Berechtigten – dazu zählen sämtliche Sozialleistungsbezieher wie Langzeitarbeitslose, Lebensunterhaltsempfänger, Asylbewerber, junge Erwachsene oder auch Wohngeldbezieher – ein Sozialticket in Anspruch nehmen.

Chance für Sozialticket als VRR-Regelangebot in allen Städten

Damit wird der vom Land bereitgestellte Jahreszuschuss von 15 Millionen Euro bei Weitem nicht ausgeschöpft. Somit ergibt sich jetzt sogar die Chance, das Sozialticket als dauerhaftes Regelangebot flächendeckend in allen Städten des VRR-Verbundes einzuführen. Ein entsprechender Beschluss soll am 27. September vom VRR-Verwaltungsrat gefasst werden.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Hagener Rat noch auf die Einführung eines Sozialtickets verzichtet, weil sich damals abzuzeichnen drohte, dass die damit einher gehenden Mindereinnahmen bei der Hagener Straßenbahn AG in Höhe von 500.000 Euro durch die Stadt zu kompensieren seien. Also die Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe, die in einer Nothaushaltskommune unvorstellbar wäre und somit von der Ratsmehrheit damals nicht mitgetragen wurde.

Ausstiegsklausel für Stadt Hagen

Die jetzige Lösung reißt in die Kasse des Kämmerers jedoch keine weiteren Löcher. Außerdem ergibt sich eine Ausstiegsklausel, die es Hagen erlaubt, vom VRR-Sozialticket wieder Abstand zu nehmen, falls sich die finanziellen Rahmenbedingungen ändern sollten.