Breckerfeld. . Die Schlüsselzuweisungen, die die Stadt Breckerfeld vom Land erhält, können von 2009 bis 2013 um rund 70 Prozent sinken und die schuldenfreie Hansestadt in arge Nöte bringen.

Kämmerer André Dahlhaus hat mit Entsetzen die neuesten Zahlen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 zur Kenntnis genommen, die der Städte- und Gemeindebund nach dem Beschluss der Landesregierung über die Eckwerte für das Jahr 2013 in einer Modellrechnung den Kommunen zur bekanntgemacht hat.

Nur 370 000 Euro im Jahr 2013

Dahlhaus: „Von 1,243 Millionen Euro im Jahr 2009 sanken unsere Schlüsselzuweisungen aufgrund der Änderung der Rahmenbedingungen des GFG durch die rot-grüne Landesregierung über 1,175 Millionen Euro in 2010, 1,002 Millionen Euro in 2011, 0,750 Millionen Euro in 2012 auf geplante 0,370 Millionen Euro in 2013.“ Dabei ist die noch nicht beschlossenen „Abmilderungshilfe“ in 2012 bereits berücksichtigt.

Nach diesen Zahlen gingen für die Hansestadt die Schlüsselzuweisungen des Landes von 2009 bis 2013 um 70 Prozent zurück. André Dahlhaus: „Im gleichen Zeitraum ist unsere Steuerkraftmesszahl lediglich um 0,3 Prozent gestiegen.“

Ursache ist Änderung des Soziallastenansatzes

Er weist darauf hin, dass die Änderung des Soziallastenansatzes Ursache für den rapiden Rückgang der Landesmittel nach dem GFG ist, die von Land im Jahr 2011 vorgenommen wurde. Auf Grund der damaligen Änderung wurden der Stadt seit 2011 insgesamt 2,438 Millionen Euro vorenthalten. Auf Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses schloss sich seinerzeit die Stadt

Breckerfeld einer Verfassungsklage weiterer 45 Kommunen beim Verfassungsgerichtshof NRW gegen das GFG für die Jahre 2011 und 2012 an.

„Ich habe meinem Bürgermeister empfohlen, diese Klage auch auf das GFG 2013 auszudehnen“, so Dahlhaus.

Klage wird ausgeweitet

Bürgermeister Klaus Baumann bestätigte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass dies so geschehen wird. „Alle klagenden Gemeinden haben die berechtigte Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die die angegriffenen Gemeindefinanzierungsgesetze (2011 bis 2013) für verfassungswidrig erklären wird“, so Baumann. Die in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2011 und 2012 vom Land festgesetzten Zahlen hätten zur Folge, dass z. B. der Etat der Hansestadt für das laufende Jahr 2012 ein Defizit von rund 2 Millionen Euro ausweise. „Der Aussage von Innenminister Jäger, das Land leite die Mittel des GFG kommunalfreundlich dorthin, wo sie am dringendsten benötigt werden, kann ich angesichts unserer Zahlen nicht zustimmen“, erklärt Klaus Baumann vor diesem Hintergrund.

In einem Schreiben an den Städte- und Gemeindebund NRW fordert er diesen auf, sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über das GFG 2013 für eine Aufstockung der Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen.

Sollten sich keine wesentlichen Verbesserungen ergeben, sollte wenigstens erreicht werden, auch für das Jahr 2013 eine Abmilderungshilfe für besonders betroffene Kommunen wie für 2012 angekündigt vom Land gewährt wird.