Hagen. Für die Bürger in Hagen sollen politische Entscheidungsprozesse künftig nachvollziehbarer werden. Vieles bleibt allerdings weiterhin geheim - zum Beispiel das Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Jetzt wurden das Innenministerium und die Bezirksregierung um juristische Einschätzung gebeten.

Politische Entscheidungsprozesse in Hagen sollen künftig nachvollziehbarer in die Öffentlichkeit transportiert werden, als dies bislang der Fall war. In einer Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag, 28. Juni, präsentiert die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog, der für mehr Transparenz in der Lokalpolitik sorgen soll. Vieles bleibt allerdings weiterhin im Geheimen.

Die Vorschläge gehen auf eine Initiative der Ratsfraktion der Grünen aus dem Januar dieses Jahres zurück. Fraktionsgeschäftsführer Hubertus Wolzenburg hatte die Geschäftsordnungen der Räte anderer NRW-Kommunen durchforstet und festgestellt, dass in vielen Städten das in der Gemeindeordnung festgeschriebene Öffentlichkeitsprinzip für Räte und Ausschüsse konsequenter angewandt wird. „Ein Teil der Vorschläge wird jetzt umgesetzt“, sagt Wolzenburg.

Es gebe aber noch zwei wesentliche Dissense. Die Grünen fordern einerseits, dass künftig die Abstimmungsergebnisse in der Niederschrift einer Sitzung Angaben zum Abstimmungsverhalten von Fraktionen und Gruppen enthalten wie es z.B. in Duisburg und Köln der Fall ist.

Innenministerium und Bezirksregierung eingeschaltet

Das mache den Standpunkt von Politikern für den Bürger nachvollziehbarer, so Wolzenburg. Die Verwaltung hält das indes für rechtlich unzulässig, da dadurch faktisch ein Zwang zur namentlichen Abstimmung für den Oberbürgermeister und Einzelratsmitglieder entstünde. Zur Klärung wurden jetzt das Innenministerium und die Bezirksregierung um juristische Einschätzung gebeten.

Zum Zweiten folgt die Verwaltung nicht der Ansicht der Grünen-Fraktion, wann überhaupt die Öffentlichkeit von einer Sitzung ausgeschlossen werden darf. In der jetzigen Formulierung der Geschäftsordnung des Rates heißt es, die Öffentlichkeit wird von einer Sitzung ausgeschlossen, wenn „sonstige Angelegenheiten, in denen persönliche oder finanzielle Verhältnisse Dritter von Bedeutung sein können“.

Diese Formulierung ist den Grünen zu unpräzise. Sie fordern die Formulierung „von Bedeutung sein können“ in „unmittelbar berührt sind“ zu ändern. „Die jetzige Fassung bedeutet, dass prinzipiell die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen werden kann“, klagt Wolzenburg. In einer Stellungnahme habe die Verwaltung geschrieben, dass diese Öffnungsklausel genau so gewollt sei. „Damit sind wir nicht zufrieden.“

Künftig soll es immerhin Praxis werden, Themen, die nichtöffentliche als auch ­öffentliche Aspekte beinhalten, zum Teil im öffentlichen Sitzungsteil vorgestellt werden. Möglich wäre dies z.B. bei der Diskussion um das Hasper Torhaus gewesen. Verwaltungsseitig wurde damals der komplette Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil verschoben. Es entstand der Eindruck einer Hinterzimmer-Mauschelei. Außerdem werden künftig die Beschlussvorschläge im Rat an die Wand projiziert, damit die Zuschauer die Diskussion besser nachvollziehen können.