Hagen. Der „Mafiamord“-Prozess vor dem Landgericht Hagen ist auch am zweiten Verhandlungstag nicht so recht aus den Startlöchern gekommen.Die Verteidigung wartete mit Befangenheitsanträgen gegen die Vorsitzende Richterin auf.

Zumindest die Anklageschrift wurde am Freitag verlesen. Demnach wird zwei Mitgliedern einer Familie aus Gevelsberg - der 44 Jahre alte Giuseppe B. (nach dessen Angaben Bauunternehmer) und sein Sohn Luca (24) - gemeinschaftlicher Mord bzw. Anstiftung zum Mord vorgeworfen. Die Sizilianer sollen 2006 einen Mann aus Neuenrade beauftragt haben, einen Kölner Gastwirt zu ermorden. Der Sauerländer, der 2011 Selbstmord verübte, soll in einem Prozess von einer „mafiösen Familie“ gesprochen haben.

Die eingereichten Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin der 4. Großen Strafkammer stützen sich u.a. auf einen Bericht in einem Nachrichtenmagazin. Die Ausgabe war am Tag vor dem Prozessauftakt in der vergangenen Woche erschienen.

"Merkmale eines typischen Mafia-Prozesses"

In dem Beitrag hatte der Autor Bezug auf ein Verfahren genommen, das seit Oktober 2011 vor dem Landgericht läuft und in dem sich ein weiteres Mitglied der Familie B. verantworten muss. Es zeige „viele Merkmale eines typischen Mafia-Prozesses“. Weiter heißt es: „Richterin Heike Hartmann-Garschagen fühlt sich bedroht, seit der Anwalt von Pasquale B. sie mit ,subtilen Äußerungen’ über ihre Familie und ihre Lebensgewohnheiten erschreckt hat.“

Mit einem Gefühl der Bedrohung, einem „inneren, gefühlsbetonten Vorgang“, so folgerte die Verteidigung, könne die Vorsitzende Richterin nicht mehr unvoreingenommen, objektiv und unparteiisch den Prozess führen.

Staatsanwalt stützt Presserecht

Noch mehr: Wenn die Dame das Gefühl habe, dass es sich bei den Angeklagten um der Mafia zugehörige Personen handelt - was auch die Anordnung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Gericht unterstreiche - könnte sie sich in Hinblick auf eine spätere Verurteilung bereits festgelegt haben.

Staatsanwalt Haldorn konnte der Argumentation nicht folgen („die Vorsitzende trägt keine Verantwortung dafür, was Nachrichtenmagazine schreiben“). Der Forderung von Anwalt Daniel Wölky nach einer eidesstattlichen Erklärung des Autors erteilte er im Sinne des Presserechts eine Abfuhr: „Das wäre wahrscheinlich der erste Journalist, der seine Quellen in einer solchen Erklärung nennt.“

Der Prozess wurde bis zum 11. Mai unterbrochen.