Hagen/Düsseldorf. .

(-jer) Wenn das Geld in städtischen Kassen knapp wird, dann wird meistens zu aller erst der Kulturetat zusammengestrichen. Ist Kulturarbeit wirklich nur eine „freiwillige Leistung“ oder eher doch eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern? Diese und viele weitere Fragen soll in Zukunft ein Gesetz regeln, das die SPD und die Grünen gerne im Landtag verabschieden würden. Kulturministerin Ute Schäfer stellte am Montag das Kulturfördergesetz in Düsseldorf 150 Vertretern aus Kunst und Kultur vor. Unter ihnen auch der kulturpolitische Sprecher der Hagener SPD, Sven Söhnchen.

Was könnte ein solches Kulturförderungsgesetz für unsere Stadt bringen?

Sven Söhnchen: Das lässt sich jetzt noch nicht genau sagen. Auf jeden Fall trägt allein die Diskussion über ein solches Gesetz dazu bei, dass die Kultur wieder zu einem wichtigen politischen Thema im Land und in den Städten wird. Wir als Hagener SPD sind immer schon auf die Kulturschaffenden in unserer Stadt zugegangen, um mit ihnen über Missstände aber auch über Chancen zu diskutieren. Das werden wir jetzt besonders vor dem Hintergrund dieser Gesetzesinitiative noch forcieren. Ich möchte ein Podium schaffen, Meinungen und Anregungen sammeln und sie dann über unsere Landtagsabgeordneten nach Düsseldorf transportieren. Wir wollen ja niemandem etwas überstülpen.

Wer Kultur fördern will, der braucht doch in erster Linie Geld. Soll jetzt das Land die Kulturarbeit in den Städten finanzieren?

Das wird sich wohl kaum realisieren lassen und steht auch nicht im Vordergrund. Wir wollen aber mit dem Gesetz Kriterien aufstellen, die dann für alle verbindlich sind. Zum Beispiel, das nicht nur die Kommunen sondern die Städte gemeinsam mit dem Land für die Kulturförderung zuständig sind. Daraus ergeben sich Kooperationen. Das gilt auch für die Regionen. Wir bezahlen beispielsweise das Theater und das Umland profitiert davon. Da sollte man über einen Ausgleich nachdenken. Wichtig ist auch, dass gesetzlich geklärt wird, was auf dem weiten Feld der Kultur eine freiwillige Leistung und was eine Rechtsverpflichtung ist. Die Ziele und Grundsätze der Kunst- und Kulturförderung müssen ebenso in rechtsverbindliche Strukturen gegossen werden wie die Bedeutung der kulturellen Bildung.

Es geht auch darum, neue Zielgruppen zu gewinnen. Wie soll das gelingen?

Durch kulturelle Bildungsangebote – besonders für Kinder und Jugendliche. Wir machen das ja in Hagen mit dem Theater schon ganz hervorragend. Dort werden junge Menschen an Tanz, Theater oder Musik herangeführt. Aber auch das ist alles freiwillig und keinesfalls geregelt. Ein weiteres wichtiges Feld in Hagen mit seinem großen Ausländeranteil sind internationale und interkulturelle Aktionen. Die sollten gestärkt werden.

In dem ersten Entwurf findet auch die Haushaltslage Hagens Berücksichtigung. In welcher Form?

Die Landesregierung soll prüfen, ob Kommunen mit einem Nothaushalt Kulturförderung und Kulturangebote weiter betreiben können, ohne dass die Kommunalaufsicht einschreitet. Aber wie gesagt, es geht bei diesem Gesetz nicht nur um Geld und die Frage, wer Kultur bezahlt. Es geht um den Aufbau von vernünftigen Strukturen und Standards, die dann verbindlich sind. Was ist sinnvoll und was nicht – darüber werden wir in den kommenden Wochen noch viel diskutieren.