Hagen. . Wie die NRW-Kommunen gegen den Tatbestand des illegalen Vertriebs von so genannten E-Zigaretten vorgehen sollen, sorgt für Verwirrung. Da macht Hagen keine Ausnahme: Denn obwohl der Verkauf verboten sei, gibt es keine Handlungsempfehlung, klagt die Stadt.

Das Rauchverbot in Kneipen hat bereits eine Menge Verunsicherung heraufbeschworen, die Diskussion um die E-Zigarette treibt das Ganze nun auf die Spitze. Nikotinhaltige Kapseln, so genannte Liquids, dürfen in NRW nicht verkauft werden, sind sich Landes-Gesundheitsministerium und Verwaltungsgericht Düsseldorf einig. Wie die Kommunen aber gegen den Tatbestand des illegalen Vertriebs vorgehen sollen, sorgt für Verwirrung. Da macht Hagen keine Ausnahme.

„Eine schwierige Angelegenheit“, kommentiert Stadtsprecher Thomas Bleicher den Erlass des Ministeriums, „denn obwohl der Verkauf verboten ist, gibt es keine Handlungsempfehlung.“ Fest stehe indes, dass das Ordnungsamt in diesem Falle nicht zuständig sei, sondern Hagens Amtsapothekerin Julia Schumacher. Denn schließlich fielen besagte Liquids ja unter das Bundesarzneimittelgesetz. Wenn also Lebensmittelkontrolleure oder auch Hagener Bürger die Stadt auf Verkäufer derartiger Kapseln hinwiesen, würde die Amtsapothekerin die Geschäftsleute aufsuchen, sie über ihr verbotenes Handeln aufklären und es untersagen. Allerdings, so Bleicher, habe es einen solchen Hergang an der Volme noch nicht gegeben; und selbst wenn, stehe das weitere Vorgehen in den Sternen: „Wir müssen zwar reagieren, wissen aber nicht, wie es zu ahnden ist.“

Dass die Aufsichtspflicht in solchen Fällen in den Händen der Kommunen liegt, daran lässt Serap Celen, Pressesprecherin des Landes-Gesundheitsministeriums, keinen Zweifel: „Aus gesetzlicher Sicht müssen die Städte etwas unternehmen, denn es handelt sich ja um einen illegalen Tatbestand.“ Verkäufer der Nikotinkapseln machten sich strafbar, was in der Regel wohl ein Bußgeld nach sich ziehe. Dass ihr selbst bislang kein Fall bekannt sei, in dem ein Händler zahlen musste, habe nicht viel zu sagen: „Denn die Kommunen müssen so etwas ja nicht melden.“

Ein Händler muss wissen, was er darf

Umgekehrt sei auch das Gesundheitsministerium nicht verpflichtet, Verkäufer über das Verbot zu informieren: „Ein Händler muss wissen, was er verkaufen darf und was nicht. Und die aktuelle Diskussion dürfte ohnehin an den Betroffenen nicht vorübergegangen sein.“

So funktioniert die E-Zigarette

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    Seit Ende 2007 vertreibt Thomas Schweinforth in seinem Hasper Tabakgeschäft E-Zigaretten und Liquids – auch nikotinhaltige. Und so lange er keine amtliche Mitteilung erhält, will der Geschäftsmann damit fortfahren. Selbst im Falle eines Falles möchte Schweinforth keinesfalls klein beigeben: „Wenn jemand früher oder später bei mir auftaucht und ich etwas Schriftliches bekomme, dann gehe ich damit zum Anwalt.“

    Außerdem stößt sich der Hasper an einem Schreiben auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums, wonach „nikotinhaltige Liquids nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz fallen und deshalb zulassungspflichtig sind.“ „Eine Auffassung ist keine verbindliche Aussage“, befindet Schweinforth. „Ich kann auch der Auffassung sein, dass Hähnchen in der Apotheke verkauft werden sollten.“