Hagen. .

Das Ordnungsamt ist verpflichtet, bei Kontrollen in Betrieben gerecht vorzugehen. Es gehe nicht, dass man einzelne Firmen konsequent verfolge, deren Mitbewerber hingegen ungeschoren davonkommen ließe. Deutliche Worte von Richter Albrecht Bogumil. Die Stadt muss jetzt sogar 400 Euro Bußgeld an einen Spielhallenbetreiber zurückzahlen. (Az.: 94 OWi 521/11).

Seit es das Nichtraucherschutzgesetz gibt, ist dem öffentlich in die Luft geblasenen blauen Dunst der rigorose Kampf angesagt: Rauchfreie Bahnhöfe, rauchfreie Amtsstuben oder rauchfreie Kneipen. Allein ausgebufften Gastwirten gelang es bisher erfolgreich, mit Hilfe von „Raucherclubs“ das Glimmstängelverbot trickreich auszuhebeln.

Griff in die Kasse

Das Ordnungsamt will beim Thema „Nichtraucherschutz“ aber nicht kampflos die Waffen strecken. Inzwischen wird Spielhallenbetreibern, die es zulassen, dass beim Daddeln eine Zigarette qualmt, erbarmungslos ins Portemonnaie gegriffen. Bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld kann es kosten.

André G. (50) betreibt das „Casino Magnet“ an der Hochstraße. Am 18. April waren die städtischen Kontrolleure bei ihm, entdeckten „aufgestellte Aschenbecher und rauchende Spieler“, verhängten dafür ein 400-Euro-Knöllchen. Sie waren aber auch noch am 9. April da, am 27. Mai, am 29. Juni, am 8. Juli und am 9. September.

"Da wird weggeschaut."

„Warum“, fragt Spielhallenchef G. vorwurfsvoll, „kontrolliert man eigentlich nur mich? Bei meinen großen Mitbewerbern, die 20 und mehr Spielhallen haben, darf fleißig geraucht werden. Es stehen überall Aschenbecher ‘rum und von der Stadt taucht keiner auf. Da wird weggeschaut.“

Richter Bogumil ermahnte die amtlichen Kontrolleure: „Es geht nicht, dass man nur einen verfolgt. Der Druck muss gegenüber allen Konkurrenten gleich sein.“

Für Peter Urban (Ordnungsamt) zielt die Schelte ins Leere: „Wir haben an sieben Spielhallen Bußgeldbescheide verschickt, die sich auf den Nichtraucherschutz begründen.“