Hagen. . Der 50 Jahre alte Ralf Adolf Sch. hat sich in der Justizvollzugsanstalt Hagen in seiner Zelle das Leben genommen. Sch. befand sich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung seit 18. August in Untersuchungshaft.

Es ist der zweite Fall von Selbsttötung in einer NRW-Gefängniszelle innerhalb von vier Tagen: Am Donnerstag wurde der zweifache Mörder und Mafia-Kronzeuge Michael P. (49) in der Wuppertaler Haftanstalt tot aufgefunden – am Sonntag nahm sich Ralf Adolf Sch. (50), bekannt geworden als „Dahler Polizei-Quälgeist“, im Hagener Gefängnis das Leben.

Beide Suizide haben gemeinsam, dass sich die Häftlinge mit einem Gürtel erhängten. Im Wuppertaler Fall an einem Regal, im Hagener Fall an einem Heizungsrohr. Dennoch werden Gürtel im Vollzugsalltag nicht als Gefahr eingestuft: „Die landesweit gültige Bekleidungsordnung lässt Ledergürtel ausdrücklich zu“, erklärt der Leiter für Sicherheit und Ordnung der JVA-Hagen, Schmale.

Polizei in Dahl den Krieg erklärt

Ralf Adolf Sch. befand sich wegen Widerstandes und Körperverletzung seit 18. August in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe, die in einem seit Ende Oktober laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht geklärt werden sollten: Er habe der Polizei in Dahl regelrecht „den Krieg erklärt“, dort Türschlösser verklebt, Briefästen zerdeppert, einen Monitor kaputt geschlagen.

Auch sei Sch., als die Dienststelle nicht besetzt war, dort eingedrungen und habe sie verwüstet. Der Sachschaden belief sich auf mehrere tausend Euro. Zudem soll der Mann vier Polizisten mit einer ätzenden Flüssigkeit besprüht und 13 Drohanrufe auf dem Anrufanbeantworter der Dahler Dienststelle hinterlassen haben: „Kanalratte“, „Deine Tage sind gezählt“, „Ich jage dir eine Kugel in den Kopf“.

Freitod kam überraschend

In Untersuchungshaft galt Ralf Adolf Sch. hingegen als „freundlich und unauffällig“, es gab keine Hinweise auf eine Selbsttötungsabsicht, sonst hätte man ihn mit anderen Gefangenen zusammengelegt, hieß es.

Auch für Anwalt Reinhold Heitkötter kam der Freitod seines Mandanten völlig überraschend: „Zwar wirkte er angeschlagen durch die Untersuchungshaft, sah schlecht aus und konnte schlecht schlafen, aber dass ist in einer solchen Situation nichts Unnormales.“ Der Dahler hatte 22 Vorstrafen und galt als „hafterfahren“. Richter Michael Brass, der bereits zwei Tage verhandelt hatte, informierte gestern alle Prozessbeteiligten und klappte die Aktendeckel für immer zu.