Breckerfeld. In der jüngsten Ratssitzung unterrichtete die Verwaltung den Rat über den Ausgang des Klageverfahrens zweier Bürger aus dem Außenbereich der Stadt gegen ihre Gebührenbescheide zur Klärschlammgebühr in den Jahren 2007 bzw. 2008 (WP v. 11.3.).

Kämmereileiter Andre´ Dahlhaus vertrat die Auffassung, dass das Gericht im Prinzip die Methodik der städtischen Kalkulation bestätigt habe. Per Beamer verbreitete er einen Protokollauszug der Verhandlung in Arnsberg, wo es zur Klage von Peter Kremer gegen seinen Bescheid aus 2007 hieß: „Das Gericht weist darauf hin, dass eine Überprüfung der Gebührenkalkulation keine den Kläger benachteiligenden Mängel ergibt.” Der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe darauf erklärt, dass er die Klage zurücknehme.

Dahlhaus, der die Stadt vor Gericht vertrat: „Ohne unseren Formfehler wäre die Klage von Herr Ferron ebenso entschieden worden.” Nachdem der Formfehler ausgeräumt sei, werde man Ulrich Ferron in der nichtöffentlichen Sitzung einen neuen Gebührenbescheid für 2008 überreichen. Ratsmitglied Ulrich Ferron kündigte an, gegen diesen Bescheid ebenfalls zu klagen.

Der Kämmereileiter nannte anschließend Gründe für die Verteuerung der Abwasser- und Klärschlammgebühren in den letzten Jahren. Während die Stadt an den Ruhrverband, der im Niederschlagsgebiet der Ruhr für die Abwasserbehandlung zuständig ist, 1990 einen Verbandsbeitrag von 204 000 Euro entrichtet habe, seien dies heute fast 960 000 Euro. Der Anstieg, so Dahlhaus, beruhe auf den Kosten, die der Ruhrverband in die Nachrüstung seiner Kläranlagen investiert habe. Diese Kosten müsse die Stadt auf alle Einwohner umlegen, da der Ruhrverband seinen Beitrag nach der Einwohnerzahl einer Stadt ausrichte.

Das von beiden Klägern als Musterbeispiel angeführte Berechnungsmodell der Gemeinde Schalksmühle führe nach Ansicht des Kämmereileiters in ungerechter Weise zu einer Belastung der Kanalbenutzer, weil sie beispielsweise für das Jahr 2008 von dem damals ca. 953 000 Euro hohen Ruhrverbandsbeitrag ca. 950 000 Euro hätten zahlen müssen, die Betreiber von Kleinkläranlagen nur etwa 3000 Euro. Nach dem Rechenmodell der Stadt Breckerfeld trügen die Bewohner des Außenbereichs ca. 52 000 Euro. Das Modell verteile die Kosten gerecht.