Hagen. .
In Hagen und Umgebung hatte es im vergangenen Jahr einen schwunghaften Handel mit TÜV-Plaketten, Stempeln und Blanko-Fahrzeugpapieren gegeben. Gestern mussten sich zwei Männer, die sich an den illegalen Geschäften beteiligt hatten, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei vor dem Amtsgericht verantworten.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte sich der 45-jährige Angeklagte an den damaligen Besitzer eines Schrottplatzes in Vorhalle gewandt, hatte ihm TÜV-Plaketten angeboten. Der 36-Jährige hatte sofort zugeschlagen, hatte zehn Plaketten für insgesamt 250 Euro erworben und an Kunden weiterverkauft. Wenig später hatten er und ein gesondert Verfolgter bei dem „Händler“ weitere TÜV-Plaketten, die entsprechenden Stempel und Blanko-Fahrzeugpapiere erstanden und an andere Beteiligte weitervertickt. Letztere hatten bereits einen Abnehmer gefunden – ohne zu ahnen, dass es sich dabei um einen Scheinkäufer der Polizei gehandelt hatte. Das lukrative Geschäft auf Kosten der Sicherheit hatte ein jähes Ende gefunden.
Vor Gericht räumten beide Angeklagte ihre jeweiligen Beteiligungen ein. Der 45-jährige „Händler“ wollte allerdings nicht preisgeben, wie er an die Plaketten, Stempel und Papiere gekommen war. Das Geständnis erfolgte über seinen Verteidiger.
Der neun Jahre jüngere und bis dato vollkommen unbescholtene „Abnehmer“ sprach in seiner Einlassung von finanziellen Problemen. Der Schrottplatz in Vorhalle sei nicht gut gelaufen. Mit dem Verkauf der TÜV-Plaketten habe er sich etwas leisten und seinen Kindern etwas bieten können wollen. Ein dritter Angeklagter, der an den Geschäften ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, erschien gar nicht erst zum Prozess. Sein Verfahren wurde abgetrennt und wird demnächst „solo“ verhandelt.
Die beiden anwesenden Angeklagten wurden letztlich zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.