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Hans Albert Flick (56) ist glücklich. Er darf weiter arbeiten. An seiner Maschine, an seinem alten Arbeitsplatz. Die Firma Prevent TWB musste ihren schwerbehinderten Beschäftigten schon im Dezember wieder einstellen. Das Hagener Arbeitsgericht hatte es so entschieden. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Urteil jetzt bestätigt.

Rückblick: Im Oktober 2009 meldete der Automobilzulieferer TWB Presswerk in der Sedanstraße Insolvenz an. Die Firma war zu schnell gewachsen und hatte sich an einem Kredit verhoben. 48 der rund 500 Mitarbeiter erhielten ihre Papiere, Hans Albert Flick gehörte dazu. Und das, obwohl er bereits 55 Jahre alt und zudem schwerbehindert war. Sieben Jahre lang war er bei TWB beschäftigt, er trägt mehrere Schrauben in der Wirbelsäule mit sich herum. Außerdem fehlt ihm der rechte Mittelfinger. Flick ist zu 50 Prozent schwerbehindert, so steht es in seinem Ausweis.

Durchs Sieb gefallen

Doch Insolvenzverwalter und Betriebsrat hatten einen Sozialplan aufgestellt und sich dabei angeblich an die gängigen Punktesysteme gehalten. Flick fiel durchs Sieb und wurde, nachdem auch das Integrationsamt in Münster, ohne dessen Beteiligung ein Schwerbehinderter nicht entlassen werden kann, seine Zustimmung signalisiert hatte, auf die Straße gesetzt.

Doch Flick wollte sich mit seiner Kündigung nicht abfinden und klagte mit Unterstützung des DGB gegen seine Entlassung. Erfolgreich. Das Arbeitsgericht Hagen in erster Instanz und jetzt das Landesarbeitsgericht erklärten die Kündigung für unwirksam und monierten gerade jene vermeintlich so abgewogene, solide Sozialauswahl. Zwar habe ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorgelegen, doch auf der Namensliste gebe es andere Mitarbeiter, die weniger Sozialpunkte aufwiesen als der gekündigte Flick, urteilte das Gericht. Der schwerbehinderte Arbeiter müsse wieder eingestellt werden. „Unter korrekter Anwendung des Punktesystems hätte Herr Flick nie auf der Liste der zu entlassenden Mitarbeiter auftauchen dürfen“, sagte Michael Mey, Rechtssekretär des DGB, der den Arbeiter vor Gericht vertrat.

Richterspruch akzeptiert

Auch Prevent TWB akzeptierte den Richterspruch. „Ich würde unsere Sozialauswahl nach wie vor als ausgewogen bezeichnen, der Fall Flick war zugegebenermaßen einer der komplizierteren“, so Personalchef Hannes Kranenpoot-Schmale. Von den 48 Mitarbeitern, die der Insolvenzverwalter seinerzeit entlassen habe, hätten außer Flick noch zwei andere erfolgreich gegen die Kündigung geklagt und seien an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Der Firma gehe es wieder gut: „Wir haben 475 Stammbeschäftigte plus einiges Zeitpersonal“, so Kranenpoot-Schmale. „Das entspricht annähernd der Größe vor der Insolvenz.“

Hans Albert Flick arbeitet wieder in der Produktion. Arbeit gibt es bei TWB, das infolge der Insolvenz von der Wolfsburger Prevent-Gruppe übernommen wurde, aber operativ eigenständig agiert, genug. Die Krise ist überwunden. Auch für Hans Albert Flick. „Wir freuen uns immer, wenn es gelingt, einen Arbeitsplatz zu retten“, so Mey. „Aber wenn es sich um einen älteren, schwerbehinderten Arbeiter handelt, dann freuen wir uns doppelt.“