Hagen.

Für Uwe Geschwind ist ein Tag am Arbeitsgericht immer ein Stück Weiterbildung. „Man lernt einfach viel über das Leben dazu“, sagt auch Ruth Sauerwein. Der 55-jährige Prokurist und Personalchef von CD Wälzholz und die 63-jährige freie Journalistin sind ehrenamtliche Richter am Hagener Arbeitsgericht. Und das bereits seit etwa zehn Jahren.

Sie bringen ihre Erfahrungen aus der Berufswelt in die Rechtsfindung ein: Uwe Geschwind für die Arbeitgeberseite, Ruth Sauerwein für die Arbeitnehmerseite. „Das trägt wesentlich zur Praxisnähe der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei“, sagt Berufsrichter Frank Auferkorte, Direktor am Hagener Arbeitsgericht.

Als Vorsitzender entscheidet er gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern - alle Drei haben das gleiche Stimmrecht.

So gesehen könnten Ruth Sauerwein und Uwe Geschwind den Direktor des Hagener Arbeitsgerichts überstimmen. Gemeinsam verhandelt haben die Drei aber noch nie. In dieser Konstellation treffen sie beim Pressetermin zum ersten Mal aufeinander. Ohnehin kennt es Frank Au­ferkorte nur vom „Hören-Sagen, dass ein Berufsrichter überstimmt wurde“. Und auch Uwe Geschwind hat es noch nie erlebt, „dass am Ende des Tages jemand überhaupt nicht einverstanden war“.

Etwa alle zwei Monate ist der Dortmunder dran. Vier bis sechs Wochen im Voraus bekommen die knapp 100 ehrenamtlichen Richter des Arbeitsgerichts über ihre Termine Bescheid. Vorgeschlagen wurden sie von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. „Ich bin damals ein Opfer der Frauenquote geworden“, schmunzelt Ruth Sauerwein, die bei den DGB-Kreisfrauen aktiv ist.

Wenn sie morgens um acht Uhr im Gericht eintrifft, weiß sie nicht, was sie im Sitzungssaal erwartet. Während der Berufsrichter im Vorfeld die Akten sorgfältig studiert hat, erhalten die Schöffen erst am Verhandlungsmorgen eine kurze Einweisung in die Fälle und die jeweilige Rechtslage, bevor bis zum Spätnachmittag verhandelt und beraten wird. Dann geht es zum Beispiel um betriebsbedingte Kündigungen, Kündigungen aus Krankheitsgründen oder um das Rückkehrrecht von Frauen in den Betrieb nach der Babypause. Heraus kommt dabei meistens ein Vergleich. „Wir bemühen uns, Brücken zu bauen“, sagt Ruth Sauerwein. Gerungen wird im Beratungszimmer. Mit den Schicksalen der Menschen, aber auch mit ihrer Glaubwürdigkeit. „Es gibt auch gute Schauspieler“, hat Uwe Geschwind in den zehn Jahren als ehrenamtlicher Richter seine Menschenkenntnis geschärft. „Sechs Augen sehen mehr“, setzt auch Jurist Frank Auferkorte auf das gemeinsame Abwägen.

Weil das Arbeitsrecht sehr dynamisch ist, macht Ruth Sauerwein sich öfters Notizen, recherchiert nach dem Verhandlungstag weiter, holt sich Rat in der DGB-Rechtsstelle und kann zusätzlich auf ihre Erfahrungen als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht zurückgreifen. „Da hat man allerdings weniger Spielräume. Hartz IV hat eine brutale Gesetzgebung“, vergleicht sie ihre beiden Ehrenämter. „Ich mache lieber Arbeitsgericht. Da hat man mehr Chancen, für die Leute etwas zu tun.“

Auch Uwe Geschwind schätzt es, dass „man ein bisschen gestalten kann“. Mit praktischen Vorschlägen etwa. Und die möchte Frank Auferkorte nicht missen. „Ohne die ehrenamtlichen Richter wäre die Arbeitsgerichtsbarkeit viel zu theoretisch und würde nicht funktionieren.“