Hagen. .

Warum der Herr Sodom und Gomorra vernichtet hat, die Disco Funpark im Elbers-Amüsierviertel aber (noch) verschont, wird wohl sein Geheimnis sein. Wenn es nach Mitgliedern des Umweltausschusses geht, bestünde für den Allmächtigen dringender Handlungsbedarf. „Grausam, da geht Schlimmes vor sich,“ meint Umweltausschuss-Vorsitzende Hildegund Kingreen.

Anlass für den biblischen Vergleich der Zustände in „der einzigen wirklich attraktiven Möglichkeit für die Jugend zu dancen“ (Ausschussmitglied Dennis F. Heiermann, Die Linke) war eine Diskussion über das mehr oder weniger kontrollierbare Rauchverbot in Hagens Gastronomie.

Dass Minderjährige vor dem Zutritt zu einem Dance-Floor in den altehrwürdigen Tuchmacher-Hallen eine Mitgliedskarte für einen Raucherclub kaufen müssen, kritisierten die Ausschussmitglied Ulrich Alda (FDP) und Dennis Heiermann mit scharfen Worten. Jugendliche in der ganzen Region um Hagen hätten den Funpark nun mal als attraktiven Magneten akzeptiert, ihnen kein gänzlich nikotinfreies Terrain anzubieten, sei ein mittelschwerer Skandal.

Die Erfahrungen, die Hildegund Kingreen mit nämlicher Zappelbude gemacht hat, gipfelten in dem Resumee „Da muss ein Jugendlicher schon sehr stark sein, um da heil rauszukommen“. Die Versuchungen, Alkohol und Tabak als Genussmittel kennen zu lernen, sei dort übermäßig.

Zu wenig Personal

Hans Sporkert vom Fachbereich öffentliche Sicherheit der Stadt konnte nur mit den Achseln zucken. Schließlich hatten sich schon ganz andere diesem Phänomen anzunehmen versucht - noch im Oktober hatte Oberbürgermeister Dehm Funpark-Betreiber Ralf Suttorf einbestellt und ihm die Sorgen der versammelten Elternschaft aus Hagen und Umgebung mitgeteilt. Offenbar erfolglos.

Der Stadt, so beschied Sporkert, fehle es an Geld und damit an Kontrollpersonal, nur deshalb gebe es wohl in Hagen eine der Stadt unbekannte Zahl (Sporkert: „Nicht meldepflichtig“) von Raucherclubs.

Das Oberverwaltungsgericht habe vor Monaten bereits beschieden, dass es bei einem Club nur um das gemeinsame Tun gehe, in diesem Falle also um gemeinschaftliches Tabakvernichten - nicht um Ausnahmen vom Nichtraucherschutzgesetz zu schaffen. Und: In der Gastronomie ab 75 Quadratmeter Lokalfläche muss es Raucherräume geben, die Nichtraucher nicht betreten müssen, sollen oder können.

Die von Uli Alda angeführten Raucher-Wintergärten in Hagens „hochpreisiger Restaurant-Szene“ (?), durch die aber beispielsweise der Weg zur Toilette führe, sind nach Darstellung von Hans Sporkert nicht mehr zulässig.

„Die Einhaltung der Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes sind nicht gerade Schwerpunkt unserer Tätigkeiten,“ beschrieb Sporkert sein personelles Dilemma.

Seit Existenz des Gesetzes habe der Außendienst 42 Gastronomie-Betriebe auf Bürgerbeschwerden hin kontrolliert und sechsmal eine bußgeldbewehrte Ordnungsstrafe verhängt. Zwischen 200 und 1000 Euro werden dann fällig.