Hagen. .

Die Stadt Hagen geht nach dem Raucherclub-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 4. April nicht rigoroser als bisher gegen Gaststättenbetreiber vor, die ihr Lokal als Raucherclub ausgeflaggt haben. Das Urteil setzt Gastwirten deutlich engere Grenzen, wenn sie ihr Lokal als „Raucherclub“ betreiben wollen.

„Wir werden das nicht anders handhaben als bisher“, sagte Stadtsprecher Michael Kaub. Kontrolliert werde bei Rundgängen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes und nach Hinweisen bzw. Beschwerden aus der Bürgerschaft. Es sei nicht geplant, gezielt Lokale aufzusuchen. „Wir warten jetzt ab, wie der Gesetzgeber reagiert. Die rechtliche Lage ist unsicher“, so Kaub weiter. Verstöße würden aber mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro geahndet.

Düsseldorf weist auf die verschärfte Rechtslage hin

Andere Städte in NRW haben indessen angekündigt, auf Grundlage des richterlichen Spruchs (Az.: 4 B 1771/10) ihre Kontrollen zu intensivieren und Verstöße härter zu sanktionieren. Die Stadt Düsseldorf weist jetzt sämtliche Betreiber von Gaststätten in einem Schreiben auf die verschärfte Rechtslage hin. Es werde ab sofort „von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wenn Sie in ihrer Gaststätte das Rauchen zulassen“, heißt es darin. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt soll außerdem künftig gezielt nach illegalen Raucherclubs fahnden. Den Gastwirten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro oder der Lizenz-Entzug.

Das Nichtraucherschutzgesetz NRW bestimmt, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen macht u. a. das Gesetz für Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Das OVG hatte klargestellt, dass eine Umgehung des Verbotes nicht ohne Weiteres möglich ist. Ein Raucherclub könne nicht als „legale Ausnahme“ vom Rauchverbot akzeptiert werden.