Hagen.

Das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen verzichtet auf eine höhere Bezuschussung des städtischen Jugendamtes für den Betrieb seiner vier Kindergärten in Hagen unter diakonischer Trägerschaft.

Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung, die am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg stattfand (Az: 9 K 2292/09). Das Diakonische Werk zog während der Verhandlung die Klage gegen die Stadt Hagen zurück, da das Gericht hatte durchblicken lassen, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe.

Der Kläger hatte wie berichtet einen höheren Zuschuss nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) beansprucht. Im Kibiz ist unter anderem die Höhe des Zuschusses geregelt, den Jugendämter den Trägern überweisen müssen. Wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft handelt, beträgt der Zuschuss 88 Prozent der Kindpauschalen. Wenn es sich um einen Träger der freien Jugendhilfe handelt, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist, erhöht sich der Zuschuss auf 91 Prozent. Das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen hatte argumentiert, juristisch-organisatorisch kein Teil der verfassten Landeskirche zu sein, und wollte wie Wohlfahrtsverbände den 91-prozentigen Zuschuss für sich beanspruchen. Im Erfolgsfall hätte das einige tausend Euro pro Kindergartenjahr ausgemacht.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Aus der komplizierten rechtlichen Struktur des Gesellschaftervertrags gehe schließlich hervor, dass der Kirchenkreis einen 50-prozentigen Anteil am Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen halte. Außerdem sei die Diakonie bereits nach dem Kibiz-Vorgängergesetz nicht als freier Träger eingestuft worden.