„Unsere Zahlen sind rückläufig, weniger Verfahren sind anhängig.“ Mit diesen Worten fasst Behördenleiterin Birgit Cirullies das Jahr 2010 aus Sicht der Staatsanwaltschaft zusammen. Insgesamt erfasste die Behörde 53 540 Verfahren gegen bekannte Täter, davon waren bereits 5 791 zu Jahresbeginn anhängig.
„Unsere Zahlen sind rückläufig, weniger Verfahren sind anhängig.“ Mit diesen Worten fasst Behördenleiterin Birgit Cirullies das Jahr 2010 aus Sicht der Staatsanwaltschaft zusammen. Insgesamt erfasste die Behörde 53 540 Verfahren gegen bekannte Täter, davon waren bereits 5 791 zu Jahresbeginn anhängig.
Damit waren sowohl die Gesamtsumme als auch die Anzahl der Neuzugänge im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Insgesamt 48 260 Verfahren wurden im vergangenen Jahr erledigt, wovon 30 936 ohne Auflagen und 1 672 mit Auflagen eingestellt wurden. So wurde auch die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 543 reduziert. 95,5 Prozent der Ermittlungsverfahren wickelte die Behörde innerhalb von sechs Monaten ab und erhöhte damit ihre Quote leicht um 0,5 Prozentpunkte.
Bei Intensivtätern
werden Taten gebündelt
Ein Arbeitsschwerpunkt des vergangenen Jahres lag im Bereich der Jugendkriminalität. Durch die Aufstockung des Personals konnte das Projekt „Gelbe Karte“ oder das „Projekt Intensivtäter“ weiter verstärkt werden. Die gelbe Karte nimmt die eher leichten Fälle in Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendgerichtshilfe ins Visier. „Bei Tätern, die erwartbar nicht mehr straffällig werden, können wir so vorgehen“, berichtete Cirullies. Das betrifft beispielsweise Fälle, wie das unerlaubte aufmotzen von Mopeds. „Unser Verfahren beeindruckt die Betroffenen derart, dass sie meist nicht mehr auffällig werden“, so Cirullies.
Bei den aktuell 61 sogenannten Intensivtätern im Landgerichtsbezirk, die über viele Jahre eine beachtliche Anzahl an Straftaten begangen haben, geht diese Rechnung nicht auf. „Wir versuchen durch eine Bündelung aller Taten, einen angemessenen Umgang zu erzielen“, so Cirullies. Nur so könne gewährleistet werden, dass auch verhältnismäßig kleine Taten in das Gesamtbild eingefügt würden. „Dieses Vorgehen ist darin begründet, dass sechs Prozent der Täter 30 Prozent der Taten begehen und somit viel kriminelle Energie in sich bergen.“
Außerdem fällt auch die Strafvollstreckung in das Aufgabengebiet der Staatsanwaltschaft. Dort geht es um Geld- und Freiheitsstrafen sowie maßregelnde Maßnahmen. „Also Maßnahmen, die darauf hinwirken, dass sich Verbrechen nicht lohnt“, so Rechtspflegerin Wilma Engelke.